KBV-Qualitätsbericht Radiologie 2021: Kaum Beanstandungen

Die KBV hat dem für die Prüfung zuständigen Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ihren Bericht über die von den KVen im Jahr 2021 durchgeführten Qualitätsprüfungen Radiologie, Computertomografie und Kernspintomografie übermittelt (iww.de/s7909). Im folgenden Beitrag informieren wir über die wesentlichen Ergebnisse.

Prüfergebnis Kernspintomografie

Im Rahmen der Routineprüfung wurden die Dokumentationen von 118 Ärzten geprüft. Dies entspricht etwa 2,9 Prozent aller abrechnenden Ärzte. In 93 Fällen lautet die Gesamtbewertung „keine Beanstandung“, in 18 Fällen „geringe Beanstandungen“, in 6 Fällen „erhebliche Beanstandungen“ und in einem Fall „schwerwiegende Beanstandungen“.

In 94,1 Prozent der Routineprüfungen wurden somit „sehr gute bzw. gute Ergebnisse“ festgestellt, in nur 5,9 Prozent „mängelbehaftete Ergebnisse“.

Neben der Routineprüfung wurden vier anlassbezogene Stichprobenprüfungen durchgeführt, davon in einem Fall mit dem Ergebnis erheblicher Beanstandungen. Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ betreffen

  • fehlerhafte Beurteilungen des Befundes (27,3 Prozent),
  • inadäquate Untersuchungsvolumina (24,2 Prozent),
  • nicht fachgerechte Indikationsstellungen (18,2 Prozent),
  • inadäquate Untersuchungsparameter sowie unvollständige Befundberichte (jeweils 12,1 Prozent) oder
  • inadäquate Untersuchungsmethode (6,1 Prozent).

Prüfergebnis Computertomografie

Wie im Vorjahr waren die Beanstandungen bei der Computertomografie (CT) sehr gering. Geprüft wurden die Dokumentationen von 116 Ärzten (2,7 Prozent aller abrechnenden Ärzte). In 104 Fällen lautet die Gesamtbewertung „keine Beanstandung“ und in 12 Fällen „geringe Beanstandungen“. Erhebliche bzw. schwerwiegende Beanstandungen wurden nicht festgestellt.

Prüfergebnis konventionelle Radiologie

Etwas differenzierter stellt sich auch in 2021 das Prüfergebnis in der konventionellen Radiologie dar. Im Rahmen der Routineprüfung wurden die Dokumentationen von 527 Ärzten geprüft (2,9 Prozent aller abrechnenden Ärzte). Der Anteil der geprüften Radiologinnen und Radiologen an den insgesamt geprüften Ärzten geht aus dem Bericht leider nicht hervor.

In 369 Fällen lautet die Gesamtbewertung „keine Beanstandung“, in 121 Fällen „geringe Beanstandungen“, in 25 Fällen „erhebliche Beanstandungen“ und in 12 Fällen „schwerwiegende Beanstandungen“. In 93 Prozent der Routineprüfungen handelt es sich somit um „sehr gute bzw. gute Ergebnisse“, in 7 Prozent um „mängelbehaftete Ergebnisse“.

Neben der Routineprüfung wurden 7 anlassbezogene Stichprobenprüfungen durchgeführt, davon in einem Fall mit dem Ergebnis erheblicher Beanstandungen.

Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ verteilen sich auf 14 Mängelarten, am häufigsten geht es um

  • inadäquate Einblendungen (16,1 Prozent),
  • nicht fachgerechte Indikationsstellungen (13,3 Prozent) oder
  • inadäquate Untersuchungsmethoden sowie fehlende oder fehlerhafte Seitenkennzeichnungen (10,5 Prozent).

Fazit des G-BA

In seiner Kommentierung stellt der G-BA fest, dass die befristete Aussetzung der Stichprobenprüfungen in den beiden Jahren 2018 und 2019 und der reduzierte Prüfungsumfang im Jahr 2020 in keinem Leistungsbereich eine nachteilige Auswirkung auf die Beanstandungsquote hatte. Da die Anzahl „erheblicher“ und „schwerwiegender“ Beanstandungen in den Bereichen Kernspintomografie und CT sowohl in 2020 als auch 2021 sehr gering war, sind die diesbezüglichen Ergebnisse der Mängelanalysen weiterhin nicht aussagekräftig. Die Ergebnisse der Mängelanalyse zur konventionellen Röntgendiagnostik ermöglichen erste Eindrücke, sind aber aufgrund ebenfalls geringer Fallzahlen und aufgrund regionaler Unterschiede in der Höhe der Prüfquoten und sich daraus ergebender Verzerrungen nicht ausreichend belastbar, so der G-BA.