KBV-Qualitätsbericht Radiologie 2020: kaum Beanstandungen

Die KBV hat dem für die Prüfung zuständige Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ihren Bericht über die Qualitätsprüfungen Radiologie, Computertomografie und Kernspintomografie (MRT) übermittelt, die von den KVen in 2020 durchgeführt wurden. Insgesamt hält sich der Umfang der Beanstandungen in Grenzen, dennoch lohnt sich ein genauerer Blick auf die wenigen Beanstandungen.

Neue Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien

Der G-BA hatte in 2019 die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie und Kernspintomografie umfassend überarbeitet. Auf Basis dieser Richtlinien, die Anfang 2020 in Kraft getreten waren, wurden von fast allen KVen Stichprobenprüfungen durchgeführt. Das ursprüngliche Ziel für das Jahr 2020 lautete, dass zwei Prozent aller abrechnenden Ärzte geprüft werden sollten. Doch dieses Ziel konnte aufgrund der Coronapandemie nicht erreicht werden.

Prüfergebnis Kernspintomografie

Im Rahmen der Routineprüfung wurden die Dokumentationen von 60 Ärzten geprüft. Dies entspricht etwa 1,5 Prozent aller abrechnenden Ärzte. In 44 Fällen gab es „keine Beanstandung“, in elf Fällen „geringe Beanstandungen“, in drei Fällen „erhebliche Beanstandungen“ und in einem Fall „schwerwiegende Beanstandungen“. In 93,2 Prozent der Routineprüfungen wurden somit „sehr gute bzw. gute Ergebnisse“ festgestellt, „mängelbehaftete Ergebnisse“ traten in 6,8 Prozent der Fälle auf. Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ betreffen

  • eine nicht fachgerechte Indikationsstellung,
  • eine inadäquate Untersuchungsmethode,
  • einen unvollständigen Befundbericht und
  • eine fehlerhafte Beurteilung des Befunds.

Prüfergebnis Computertomografie

Ein noch besseres Prüfergebnis wurde bei der Computertomografie festgestellt. Geprüft wurden die Dokumentationen von 64 Ärzten, das sind auch in diesem Bereich etwa 1,5 Prozent aller abrechnenden Ärzte. In 55 Fällen lautet die Gesamtbewertung „keine Beanstandung“, in fünf Fällen „geringe Beanstandungen“ und in einem Fall „erhebliche Beanstandungen“. „Schwer-wiegende Beanstandungen“ wurden nicht festgestellt. Die Quote der „sehr guten bzw. guten Ergebnisse“ beträgt 98,4 Prozent. Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ in dem einen Fall betreffen

  • eine nicht fachgerechte Indikationsstellung,
  • inadäquate Scan- oder Rekonstruktionsparameter sowie
  • eine fehlerhafte Beurteilung des Befunds.

Prüfergebnis konventionelle Radiologie

Etwas differenzierter stellt sich das Prüfergebnis in der konventionellen Radiologie dar. Im Rahmen der Routineprüfung wurden die Dokumentationen von 216 Ärzten geprüft. Dies entspricht etwa 1,2 Prozent aller abrechnenden Ärzte. Der Anteil der Radiologen an den geprüften 216 Ärzten geht aus dem Bericht leider nicht hervor.

In 137 Fällen lautet die Gesamtbewertung „keine Beanstandung“, in 44 Fällen „geringe Beanstandungen“, in sieben Fällen „erhebliche Beanstandungen“ und in zehn Fällen „schwerwiegende Beanstandungen“. In 91,4 Prozent der Routineprüfungen wurden somit „sehr gute bzw. gute Ergebnisse“ festgestellt, in 8,6 Prozent „mängelbehaftete Ergebnisse“. Die „erheblichen bzw. schwerwiegenden Beanstandungen“ betreffen im Wesentlichen

  • nicht fachgerechte Indikationsstellungen,
  • inadäquate Untersuchungsmethoden,
  • inadäquate Einblendungen,
  • unvollständige Befundberichte sowie
  • fehlerhafte Zuordenbarkeit des Befundberichts zu Patient bzw. Arzt.

Fazit des G-BA

Der G-BA stellt fest, dass die befristete Aussetzung der Stichprobenprüfungen in den beiden Vorjahren 2018 und 2019 offenbar in keinem Leistungsbereich nachteilige Auswirkungen auf die Beanstandungsquote hatte. Allerdings sind die Ergebnisse der Prüfungen mit Blick auf das Ziel, mögliche Weiterentwicklungsbedarfe an den Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien zu identifizieren, aufgrund kleiner Fallzahlen nur begrenzt aussagekräftig

 

Weiterführender Hinweis

  • Qualitätsbericht der KBV beim G-BA online unter iww.de/s5911