Investitionsrechnungen in einer Radiologiepraxis

von Prof. Günter Stephan, ehem. Hochschule für öffentliche Verwaltung des Landes Baden-Württemberg, Kehl, stephan@hs-kehl.de

In Radiologiepraxen werden des Öfteren medizinische Anlagen wie MRT- oder CT-Geräte, IT-Ausstattungen und andere Anlagegüter von erheblichem Wert erworben. Mit Investitionsrechnungen, die im Vorfeld solcher Anschaffungen durchgeführt werden, lassen sich die wirtschaftlichen Vorteile (lohnt sich die Investition oder nicht) bzw. die wirtschaftlichere Alternative ermitteln.

Betrachtung der Kosten

Bei Investitionsrechnungen fließen die Kosten und ggf. die Erlöse eines Jahres in die Betrachtung ein. Umsatzsteuer ist nach § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz (UStG) für ärztliche Leistungen nicht zu entrichten und entfällt daher. Bei der Investitionssumme wird daher der Bruttobetrag (Kaufpreis plus Umsatzsteuer) angesetzt.

Folgende Kosten fallen i. d. R. an und sind zu berücksichtigen:

  • Materialkosten
  • Kosten für bezogene Leistungen (Reparatur, Reinigung etc.)
  • Personalkosten (inkl. Personalnebenkosten)
  • Kosten für Rechte und Dienste (Mieten, Pachten etc.)
  • Kommunikationskosten (Telefon, Internet etc.)
  • Energiekosten
  • Kostensteuern (Kfz-Steuer etc.)
  • Kalkulatorische Kosten:

- Kalkulatorische Abschreibungen

- Kalkulatorische Zinsen

- Ggf. kalkulatorische Mieten

Die kalkulatorische Abschreibung stellt den Betrag der Wertminderung dar, der durch die Abnutzung der Anlagen entsteht. Der Anschaffungswert einer Anlage ist gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer des Investitionsobjekts zu verteilen (lineare Abschreibung; siehe Kasten Berechnungen).

Kalkulatorische Zinsen sind die Kosten für die Bereitstellung des notwendigen Kapitals und müssen in die Berechnung aufgenommen werden. Grundlage für die Ermittlung sind der Anschaffungswert und die Nutzungsdauer des Anlageguts (siehe Kasten Berechnungen).

Die Finanzierung der Anlagen ist dabei unerheblich (Eigen- und/oder Fremdfinanzierung). Bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird die Durchschnittswertmethode angewendet. Diese geht davon aus, dass während der gesamten Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands durchschnittlich die Hälfte der Anschaffungs-/Herstellungskosten als Kapital gebunden ist.

Berechnungen: Kalkulatorische Abschreibungen/Zinsen

Kalkulatorische Abschreibung

 

Anschaffungswert (ggf. – Restwert)

Jahre der Nutzung

Kalkulatorische Zinsen

 

Anschaffungswert (ggf. + Restwert)

x Zinssatz

2

 

Kostenvergleichsrechnung

Bei einer Kostenvergleichsrechnung werden die Kosten eines Jahres betrachtet. Entwicklungen im Zeitablauf bleiben somit unberücksichtigt.

Dieser Kostenvergleich hat in der Praxis eine erhebliche Bedeutung, da auch der mit ihr verbundene Rechenaufwand gering ist.

Oftmals erhält der Käufer, der eine Anschaffung in der Arztpraxis vornimmt, nach Ablauf der Nutzungsdauer noch einen Geldbetrag für das alte Gerät (Restwert). Dieser Restwert wird erzielt, weil z. B. das angeschaffte Gerät nach dem Ende der Nutzungsdauer wieder verkauft werden kann oder das Gerät vom Verkäufer in Zahlung genommen wird. Im Beispiel für eine Kostenvergleichsrechnung wird der Einfachheit halber ohne einen solchen Restwert kalkuliert. Dieser würde ggf. vom Anschaffungswert abgezogen (siehe Kasten Berechnungen).

Merke

Bei der Darstellung der Kostenvergleichsrechnung ist zu berücksichtigen, dass nur monetär bewertbare Größen erfasst werden. Qualitative Unterschiede (z. B. Lärm, Bedienerfreundlichkeit, etc.) können nicht berücksichtigt werden. Dafür sind Kosten-Nutzen-Methoden anzuwenden.

 

Beispiel für eine Kostenvergleichsrechnung (vereinfacht)

Ein neues CT-Gerät soll für die Praxis beschafft werden. Angeboten werden zwei Anlagen.
 

CT-Anlage 1

CT-Anlage 2

Anschaffungsausgaben brutto (Euro)

350.000

390.000

Nutzungsdauer (Jahre)

5

6

Kalkulationszinssatz (Prozent)

2

Welches Gerät soll beschafft werden?

Kalkulatorische Abschreibung (Euro)

70.000

65.000

Kalkulatorische Zinsen (Durchschnittswertmethode; Euro)

3.500

3.900

Gesamtkosten pro Jahr (Euro)

73.500

68.800

 

Damit ist für die Beispielrechnung die CT-Anlage 2 zu beschaffen, da sie geringere Kosten als CT-Anlage 1 verursacht. Alle anderen Kosten sind bei beiden Anlagen identisch und brauchen deshalb nicht angesetzt werden.

Rentabilitätsrechnung

Bei der Rentabilitätsrechnung geht es um die Ermittlung der Rendite des eingesetzten Kapitals. Die Rendite wird wie folgt ermittelt:

Berechnung Rendite

=

Gewinn vor kalk. Zinsen

x 100

Ø gebundenes Kapital

 

Im dargestellten Beispiel werden nun die jeweiligen Renditen ermittelt. Dabei wird unterstellt, dass bei den CT-Anlagen jeweils jährliche Einnahmen/Erlöse in Höhe von 150.000 Euro bzw. 160.000 Euro sowie Betriebskosten von 50.000 Euro bzw. 55.000 Euro anfallen.

Fortführung des Beispiels: Welche Renditen können mit den CT-Anlagen erzielt werden?

[Angaben in Euro und bezogen auf ein Jahr, soweit nicht anders angegeben]

CT-Anlage 1

CT-Anlage 2

Anschaffungswert (gesamt)

350.000

390.000

Kalkulatorische Abschreibung (= Kosten)

70.000

65.000

Betriebskosten

50.000

55.000

Erlöse

150.000

160.000

Gewinne (Erlöse – Kosten)

30.000

40.000

Rendite (in Prozent)

17,1

20,5

 

Das durchschnittlich gebundene Kapital stellt dabei im Rahmen der hier gewählten Durchschnittswertmethode die Hälfte des Anschaffungswerts dar. Das sind im Beispiel 175.000 Euro für CT-Anlage 1 bzw. 195.000 Euro für CT-Anlage 2.

Somit ist im fortgeführten Beispiel die Investition in CT-Anlage 2, mit der eine Rendite in Höhe von 20,5 Prozent (Rechnung: 40.000 x 100 / 195.000) erzielt werden kann, der CT-Anlage 1 mit der geringeren Rendite in Höhe von 17,1 Prozent (Rechnung: 30.000 x 100 / 175.000) vorzuziehen!

Literatur zum Thema Investitionsrechnung

  • Iris Wiesner (Hrsg): Kosten- und Leistungsrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnung
  • Däumler, Klaus-Dieter: Grundlagen der Investitions- und Wirtschaftlichkeitsrechnung
  • Walter, Anne und Rollwage, Nikolaus: Investitionsrechnung