Der Orientierungswert steigt im kommenden Jahr um 1,58 Prozent von derzeit 10,6543 Cent auf 10,8226 Cent. KBV und Krankenkassen haben sich überraschen schnell im Erweiterten Bewertungsausschuss am 21.08.2018 über die Anpassung geeinigt.
Die KBV hatte in den Verhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswerts um 4,7 Prozent gefordert, davon 2,8 Prozent für die Erhöhung der Praxiskosten. Die Krankenkassen hatten eine Erhöhung um lediglich 0,2 Prozent angeboten.
Nach einer ersten erfolglosen Verhandlungsrunde im Bewertungsausschuss konnte schließlich im Erweiterten Bewertungsausschuss eine Einigung erzielt werden. Die Erhöhung des Orientierungswertes um 1,58 Prozent auf 10,8226 Cent entspricht lt. KBV-Angaben einer Steigerung um bundesweit ca. 550 Mio. Euro.
Nicht durchsetzen konnte sich die KBV bei ihrer Forderung nach einer Berücksichtigung der Kosten im Zusammenhang mit neuen Hygienevorschriften, der Datenschutz-Grundverordnung und der Digitalisierung.
Das Institut des Bewertungsausschusses wurde jedoch mit der Prüfung beauftragt, ob hierdurch Kostenänderungen entstanden sind bzw. entstehen. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen Ende März 2019 vorliegen.
Über Veränderungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) wegen der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht) hat der Bewertungsausschuss am 18.09.2018 entschieden. Die KBV geht für diesen Bereich von einer Erhöhung um bundesweit zwischen 70 und 80 Mio. Euro aus.
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