Honorarverhandlungen 2014 abgeschlossen - Orientierungswert steigt um 1,3 Prozent

Eigentlich sollten die Verhandlungen auf Bundesebene zwischen KBV und Krankenkassen über die Anpassung des Orientierungswertes für 2014 und die morbiditätsbedingte Erhöhung der Gesamtvergütung (MGV) bis zum 31. August 2013 abgeschlossen sein. So sieht es jedenfalls § 87 Abs. 2e SGB V vor. Wie im vorigen Jahr konnten sich KBV und Krankenkassen im August 2013 im Bewertungsausschuss nicht einigen, sodass erneut der Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden musste. Die von diesem Schlichtungsgremium am 25. September 2013 getroffenen Entscheidungen fassen wir nachfolgend zusammen. 

Orientierungswert wird zum 1. Januar 2013 erhöht

§ 87 Abs. 2g SGB V sieht eine jährliche Anpassung des Orientierungswertes unter Berücksichtigung folgener Faktoren vor: 

  • Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in den Arzt­praxen;
  • Möglichkeit zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven;
  • allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jetzt eine Erhöhung des derzeitigen Orientierungswertes von 10,00 Cent um 1,30 Prozent beschlossen. Der Orientierungswert steigt somit zum 1. Januar 2014 in den meisten KVen auf 10,13 Cent. In KVen, in denen schon für 2013 ein höherer Orientierungswert als 10 Cent festgesetzt ist – so zum Beispiel Hamburg mit einem vom Schiedsamt für 2013 festgesetzten Orientierungswert von 10,2083 Cent – erhöht sich der Orientierungswert entsprechend um 1,30 Prozent. 

Erhöhung der MGV um 140 Mio. Euro

Wie schon für das Jahr 2013 (250 Mio. Euro) erhöhen die Krankenkassen für das Jahr 2014 die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) um insgesamt – das heißt für alle KVen – 140 Mio. Euro. Davon entfallen jeweils 70 Mio. Euro auf den hausärztlichen und den fachärztlichen Versorgungsbereich. Die 70 Mio. Euro für den fachärztlichen Versorgungsbereich sind von den KVen zweckgebunden für die Höherbewertung der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) zu verwenden. 

Morbiditätsbedingte Erhöhung der MGV

Eine weitere Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) resultiert – regional unterschiedlich – aus der Entwicklung der Morbidität (Behandlungsdiagnosen) und der Demografie (Alter und Geschlecht). Der Bewertungsausschuss hat hierzu Empfehlungen an die regionalen KVen und Krankenkassen gegeben, die bei den Verhandlungen für 2014 zu berücksichtigen sind. Diese Veränderungsraten betragen zwischen 0,4 und 1,4 Prozent. 

Fazit: Radiologen profitieren ­weniger als andere Fachgruppen

Das gefundene Ergebnis liegt im Rahmen der Erwartungen. Die KBV hatte in den Verhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes um 2,6 Prozent gefordert; die Krankenkassen hatten nur eine geringe Erhöhung angeboten. Die Vorstellungen beider Seiten lagen also – anders als in 2012 – nicht weit auseinander. 

Da die Radiologen von der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung ausgeschlossen sind, werden sie lediglich von der Anhebung des Orientierungswertes und der – regional unterschiedlichen – Morbiditätsentwicklung profitieren.