Höhere Bewertung der Orthovolttherapie seit dem 01.10.2021

Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.10.2021 einige Änderungen im Abrechnungskapitel 25 des EBM (Strahlentherapie) vorgenommen. Von diesen Änderungen sind auch Radiologen betroffen, die über eine Genehmigung zur Weichstrahl- oder Orthovolttherapie verfügen.

Nr. 25310 wieder aufgewertet

Die Bewertung der EBM-Nr. 25310 für die Weichstrahl- oder Orthovolttherapie wurde zum 01.10.2021 von zuvor 92 Punkte (10,23 Euro) je Behandlungstag auf nun 115 Punkte (12,79 Euro) angehoben. Diese EBM-Ziffer war erst zum 01.01.2021 von 126 auf 92 Punkte abgewertet worden (siehe „Deutliche Senkung der Vergütung für Orthovolttherapie ab 2021“in RWF Nr. 10/2020).

Neue EBM-Nr. 25345 (seit dem 01.10.2021)

Legende
Bewertung

Rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die perkutane Bestrahlung mit individueller Dosisplanung bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie

1.054 Punkte

117,25 Euro

 

Neue Nr. 25345

Daneben wurde eine neue EBM-Ziffer beschlossen: Künftig kann die rechnerunterstützte Bestrahlungsplanung für die perkutane Bestrahlung mit individueller Dosisplanung bei Weichstrahl- oder Orthovolttherapie nur noch mit der neu in den EBM aufgenommenen Nr. 25345 berechnet werden. Die höher bewerteten Nrn. 25341 und 25342 für die rechnergestützte Bestrahlungsplanung können seit dem 01.10.2021 zum Zweck einer Weichstrahl- oder Orthovolttherapie nicht mehr berechnet werden.

Die Nr. 25345 ist im Behandlungsfall für dasselbe Zielvolumen nicht neben der Nr. 25340 (Bestrahlungsplanung ohne Rechnerunterstützung) berechnungsfähig. Die Bewertung der Nr. 25340 wurde von bisher 238 Punkte (26,48 Euro) auf 200 Punkte (22,25 Euro) abgesenkt.