FRAGE | „Bei der MR-Darstellung der Hirngefäße ist meist die Darstellung des Aortenbogens (obere Thoraxapertur) notwendig. Von daher würden die Nrn. 5700 sowie 5715 GOÄ angesetzt, die dann den Höchstwert nach 5735 nach sich ziehen. Oder sind die Hirngefäße mit der Nr. 5700 bereits vollständig erfasst?“
ANTWORT | Wenn ein MRT Kopf/Hals gemacht wird, ist das die Nr. 5700 GOÄ. Nr. 5715 GOÄ kommt nur dazu, wenn über die mit Nr. 5700 erfassten Gefäße noch „Thorax“ gezielt untersucht wird. Falls der Aortenbogen bei der Untersuchung von Kopf/Hals „miterfasst“ wird und keine anderen Einstellungen erfuhr als Kopf/Hals, ist das keine gesondert berechenbare Leistung. Im Fall der eigenständigen Untersuchung greife dann Nr. 5735 GOÄ. Ggf. käme dann noch Nr. 5732 und/oder Nr. 5733 GOÄ hinzu, ggf. auch Nr. 5731.
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