Höhere Vergütung für Haus- und Heimbesuche

KBV und Krankenkassen haben sich mit Wirkung zum 1. April 2011 auf eine deutlich bessere Vergütung von Haus- und Heimbesuchen geeinigt. 

Die Änderungen

Zwei Regelungen sind in diesem Zusammenhang bedeutsam: 

  • Zum einen wird die Bewertung der Nrn. 01410 und 01413 angehoben.
  • Darüber hinaus werden Haus- und Heimbesuche nach den Nrn. 01410, 01413 und 01415 künftig als sogenannter Vorwegabzug außerhalb von RLV und QZV vergütet.

Negative Auswirkungen für RLV und QZV der Fachärzte

Diese Neuregelung hat auf den ersten Blick keine Relevanz für Radiologen und Nuklearmediziner, da derartige Leistungen von ihnen nicht abgerechnet werden. Allerdings ergeben sich daraus negative Auswirkungen auf die RLV- und QZV-Fallwerte aller Fachärzte. 

Da die Krankenkassen für die Höherbewertung kein zusätzliches Honorar zur Verfügung stellen, reduziert die Anhebung der Bewertung und die Herausnahme dieser Leistungen aus den RLV und QZV das für die RLV- und QZV-Berechnung zur Verfügung stehende Honorarkontingent aller Fachärzte. Tenden­ziell niedrigere RLV- und QZV-Fallwerte sind die zwangsläu­fige Folge.