KBV und Krankenkassen haben sich mit Wirkung zum 1. April 2011 auf eine deutlich bessere Vergütung von Haus- und Heimbesuchen geeinigt.
Zwei Regelungen sind in diesem Zusammenhang bedeutsam:
Diese Neuregelung hat auf den ersten Blick keine Relevanz für Radiologen und Nuklearmediziner, da derartige Leistungen von ihnen nicht abgerechnet werden. Allerdings ergeben sich daraus negative Auswirkungen auf die RLV- und QZV-Fallwerte aller Fachärzte.
Da die Krankenkassen für die Höherbewertung kein zusätzliches Honorar zur Verfügung stellen, reduziert die Anhebung der Bewertung und die Herausnahme dieser Leistungen aus den RLV und QZV das für die RLV- und QZV-Berechnung zur Verfügung stehende Honorarkontingent aller Fachärzte. Tendenziell niedrigere RLV- und QZV-Fallwerte sind die zwangsläufige Folge.
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