Die GOÄ-Hygienepauschale gilt in der aktuellen „Lightversion“ auch im ersten Quartal 2021. Auf die Verlängerung um weitere drei Monate einigten sich Bundesärztekammer (BÄK), PKV-Verband und Beihilfeträger (Mitteilung bei der BÄK online unter iww.de/s4424).
Es bleibt bei der zuletzt geltenden Regelung, nach der die Nr. 245 GOÄ analog bei einem unmittelbaren, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung wegen aufwendiger Hygienemaßnahmen zum Einfachsatz (6,41 Euro) abgerechnet werden kann.
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