GKV-­Finanzierungsgesetz: Die vorgesehenen ­Änderungen beim KV­-Honorar 2011

Angesichts eines Finanzierungsdefizits der gesetzlichen Krankenkassen von zehn bis elf Mrd. Euro plant die Bundesregierung wieder ein Kostendämpfungsgesetz. Der Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKVFG) liegt vor. Nachfolgend erfahren Sie, welche Änderungen bei der Vergütung der ärztlichen Leistungen auf Sie zukommen könnten. 

Orientierungspunktwert sowie Zuschläge werden eingefroren

Der für 2010 gültige Orientierungspunktwert für ärztliche Leistungen von 3,5048 Cent soll für die Jahre 2011 und 2012 eingefroren werden. Zuschläge auf den Orientierungspunktwert, den einige KVen für bestimmte Leistungen vereinbart haben, dürfen in diesen beiden Jahren nicht verändert werden. 

Teilweise Berücksichtigung der Morbiditätsentwicklung

Eine Anpassung der Gesamtvergütung an die tatsächliche Morbiditätsentwicklung findet in den kommenden beiden Jahren nicht statt. Die bisherigen gesetzlichen Anpassungskriterien – die Berücksichtigung der Entwicklung der ­Praxiskosten, die Verlagerungs­effekte stationär­ / ambulant sowie Wirtschaftlichkeitsreserven – werden für 2011 und 2012 ausgesetzt. Auch die Regelung zum nicht vorhersehbaren Anstieg des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs soll nicht zur Anwendung kommen. 

Der Entwurf sieht jedoch eine teilweise Anpassung der ärztlichen Honorare an die Morbiditätsentwicklung vor. Für 2011 und 2012 soll die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (Morbi­-GV) pauschal um jeweils 0,75 Prozent erhöht werden. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 180 Mio. Euro jährlich. 

Asymmetrische Erhöhung der Morbi-GV

Zusätzlich zu der allen KVen zufließenden Steigerung um jeweils 0,75 Prozent ist für das Jahr 2011 eine weitere Erhöhung der MorbiGV vorgesehen, die asymmetrisch verteilt werden soll. Asymmetrisch bedeutet, dass diejenigen KVen, die von der Honorarreform 2009 nicht bzw. nur gering profitiert haben, ein zusätzliches Vergütungsvolumen erhalten. Wie hoch der Betrag ist, der asymmetrisch verteilt werden soll, lässt der Entwurf offen. Dies und weitere Details – insbesondere die Verteilung unter den KVen – soll der Bewertungsausschuss festlegen. 

Zusätzlich 500 Mio. Euro sind auf KVen zu verteilen

Am 5. Oktober hat der erweiterte Bewertungsausschuss mit der Stimme des unparteiischen Vorsitzenden quasi im Vorgriff auf das erst Ende Dezember zu verabschiedende Gesetz das zusätzliche Vergütungsvolumen für die asymmetrische Verteilung im Jahr 2011 mit 500 Mio. Euro bestimmt. Die Verteilung dieses Betrages auf die KVen ist wie folgt vorgesehen: 

Geplante Verteilung  

Kassenärztliche Vereinigung  

Mio. Euro

Baden-Württemberg 

80

Bayern 

40

Berlin 

0

Brandenburg 

25

Bremen 

2

Hamburg 

0

Hessen 

18

Mecklenburg-Vorpommern 

0

Niedersachsen 

25

Nordrhein 

88

Rheinland-Pfalz 

30

Saarland 

3

Sachsen 

43

Sachsen-Anhalt 

23

Schleswig-Holstein 

27

Thüringen 

18

Westfalen-Lippe 

78

Gesamt  

500

Quelle: Ärztezeitung vom 7. Oktober 2010 

Obergrenzen bei außerbudgetären Leistungen

Auch die extrabudgetären, außerhalb der Morbi-GV zu vergütenden Leistungen sollen von der Kostendämpfung nicht verschont bleiben. Der Entwurf sieht vor, dass die Steigerungsraten bei diesen Leistungen begrenzt werden sollen. Davon ausgenommen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sowie Leistungen, die erst ab dem Jahre 2009 neu eingeführt wurden. 

Einzelheiten dieser Mengenbegrenzung, die im Wesentlichen das ambulante Operieren und gegebenenfalls die Strahlentherapie betreffen würde, sollen auf Landesebene zwischen KV und Kassen vereinbart werden. 

Differenzierung von Punktwerten
nach Versorgungsgrad verschoben

Eine weitere Änderung betrifft die erst im September 2009 beschlossene Regelung mit niedrigeren Punktwerten bei Überversorgung und höheren Punktwerten bei Unterversorgung. Auch dieser Beschluss soll in den Jahren 2011 und 2012 ausgesetzt werden. Dies wird mit Problemen in der praktischen Umsetzung begründet, die noch nicht abschließend geklärt sind. 

Im Gegenzug werden die Ende 2009 ausgelaufenen Sicherstellungszuschläge zur Förderung einer flächendeckenden vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Die Beträge hierfür sollen zur Hälfte von KVen und Krankenkassen getragen werden. 

Über die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsvorhabens und die endgültige Beschlussfassung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.