Mit Beschluss vom 19. Juni 2008 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Indikationskatalog für die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) mit Wirkung zum 1. Januar 2009 um die Diagnostik des kleinzelligen Lungenkarzinoms erweitert. Zur Vermeidung von Missverständnissen hat der G-BA in einem weiteren Beschluss vom 1. Dezember 2008 klargestellt, dass die PET in dem neuen Indikationskatalog unter Nr. 5 ausschließlich zur Erkennung von Rezipen bei kleinzelligen Lungenkarzinomen zu Lasten der GKV durchgeführt werden kann. Die Details zu diesem Beschluss und die tragenden Gründe finden Sie wie immer auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de.
Über die Aufnahme entsprechender Leistungspositionen und Kostenpauschalen für die PET in den EBM ist leider immer noch keine Einigung erzielt worden.
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