Familienkasse zahlt auch bei fehlender Identifikationsnummer

Für erhebliche Unruhe bei Eltern sorgte die Nachricht, dass sie der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen müssen. Wenn der Familienkasse am 1. Januar 2016 nicht beide Nummern vorlägen, würde sie die Kindergeldzahlung einstellen. Daher sollten die Berechtigten der Familienkasse die Identifikationsnummern rechtzeitig übermitteln bzw. sie anfordern, falls sie die Nummer nicht zur Hand hätten (siehe auch RWF 8/2015, Seite 8).

Inzwischen kann hier „Entwarnung“ gegeben werden – diese Maßnahmen sind doch nicht erforderlich: Die Bundesagentur für Arbeit hat unlängst erklärt, dass das Kindergeld im kommenden Jahr automatisch weitergezahlt wird, auch wenn ab 1. Januar 2016 nicht beide Identifikationsnummern vorliegen. Einen Großteil der Nummern würden die örtlichen Familienkassen ohnehin bereits durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren kennen. Wenn der Familienkasse die Nummer des Kindes nicht vorliegt, jedoch bereits Kindergeld gezahlt wird, so würde die Familienkasse Ende 2016 die entsprechenden Eltern separat kontaktieren.

Hintergrund: Ab 1. Januar 2016 sind die vergebenen steuerlichen Identifikationsnummern gesetzlich vorgeschriebene Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Dadurch sollen doppelte Zahlungen vermieden werden.