von Rechtsanwältin Ina Schwar, Kanzlei am Ärztehaus, Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Mit Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) wurden die Regelungen zur Bedarfsplanung zum Teil grundlegend verändert. So wurden insbesondere die Zulassungssperren für Zahnärzte zum 1. April 2007 vollständig aufgehoben. Außerdem enthält das GKV-WSG einige Vorgaben zur weiteren Entwicklung der Bedarfsplanung bei Vertragsärzten, die ein Entfallen der Zulassungsperren im Jahr 2012 oder später auch bei Vertragsärzten zumindest ermöglichen. Doch wie wahrscheinlich ist es, dass dies geschehen wird?
Ob die Zulassungssperren für Vertragsärzte fallen, wird auch von der weiteren Entwicklung der EBM-Reform abhängen. Ab dem Jahr 2010 sollen die für die einzelnen ärztlichen Leistungen zum Jahresbeginn im Euro-EBM festgelegten Euro-Werte von der strukturellen Versorgungssituation im Planungsbereich abhängig gemacht werden. Vorgesehen sind Zu- bzw. Abschläge für die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen, die in unter- bzw. überversorgten Gebieten erbracht werden.
Über die damit verbundenen Preisanreize soll das ärztliche Niederlassungsverhalten gesteuert und so mittelbar zum Abbau von Über- und Unterversorgung beigetragen werden. Die (Ideal-)Vorstellung ist, dass über ein solches finanzielles Anreizsystem eine bedarfsgerechte, flächendeckende vertragsärztliche Versorgung auch ohne Zulassungssperren gewährleistet werden kann.
Vor diesem Hintergrund verpflichtet § 87 Abs. 7 SGB V das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2012 zu berichten, ob die gegenwärtige Zulassungsbegrenzung entfallen kann. Diese Bewertung hat das BMG auf Grundlage von Analysen des Bewertungsausschusses zur Steuerungswirkung des finanziellen Anreizsystems auf das ärztliche Niederlassungsverhalten zu treffen, die dieser dem BMG bis zum 31. März 2012 vorzulegen hat.
Im vertragsärztlichen Bereich ist ein Ende der Zulassungssperren bislang nicht zwingend vorgesehen. Mit Inkrafttreten des GKV-WSG hat der Gesetzgeber lediglich eine Frist gesetzt, innerhalb derer eine Stellungnahme über den weiteren Bestand der Zulassungsbeschränkungen im vertragsärztlichen Bereich erfolgen soll. Eine Umstrukturierung des bisherigen Systems der Bedarfsplanung erscheint angesichts der in vielen ländlichen Bereichen drohenden oder bereits bestehenden Unterversorgung und der zunehmenden Tendenz zum Abschluss von Selektivverträgen durchaus möglich. Ob eine Neuorganisation jedoch zugleich einen vollständigen Wegfall der Zulassungssperren für Vertragsärzte mit sich bringen wird, bleibt in Anbetracht der noch nicht absehbaren, weiteren Entwicklungen und der aktuell in vielen Planungsbereichen bestehenden Überversorgung abzuwarten.
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