Eckpunkte für 2018: höherer Orientierungswert und weitere MGV-Erhöhung

Die Eckpunkte des KV-Honorars für 2018 stehen jetzt fest: Der Orientierungswert steigt im kommenden Jahr um 1,18 Prozent auf 10,6543 Cent. Zusätzlich wurden die regionalen Veränderungsraten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) für das Jahr 2018 beschlossen.

Der Orientierungswert steigt um 1,18 Prozent

§ 87 Abs. 2g Sozialgestezbuch (SGB) V sieht eine jährliche Anpassung des Orientierungswertes vor und zwar unter Berücksichtigung der

  • Entwicklung von Investitions- und Betriebskosten in den Arztpraxen,
  • Möglichkeit zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie
  • allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte in den Verhandlungen eine Erhöhung des Orientierungswertes um 2,40 Prozent gefordert und dies vor allem mit den gestiegenen Praxiskosten, insbesondere der Personalkosten begründet. Die Krankenkassen hatten eine „Null-Runde“ angeboten und insbesondere auf Wirtschaftlichkeitsreserven verwiesen.

Da sich beide Seiten im Bewertungsausschuss nicht einigen konnten, musste am 19.09.2017 der um unparteiische Mitglieder ergänzte Erweiterte Bewertungsausschuss entscheiden. Der gegen die Stimmen der KBV-Vertreter getroffene Beschluss orientiert sich nun rechnerisch am Mittelwert der Forderungen beider Seiten.

Die Erhöhung des Orientierungswertes auf 10,6543 Cent entspricht laut Angaben der KBV einer Steigerung um bundesweit ca. 438 Mio. Euro.

Veränderungen der Morbiditätsstruktur

Mit der sogenannten Veränderungsrate der Morbiditätsstruktur wird seit 2009 jährlich die MGV weiterentwickelt. Zu diesem Zweck werden für jede Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Morbiditätsveränderungen auf Basis der kodierten Behandlungsdiagnosen sowie der demografischen Faktoren (Alter und Geschlecht) ermittelt. Der Bewertungsausschuss hat ebenfalls am 19.09.2017 die für das Jahr 2018 errechneten Veränderungsraten bekannt gegeben.

Die auf die Behandlungsdiagnosen bezogene Veränderungsrate beträgt im Bundesdurchschnitt + 0,67 Prozent, die demografische Veränderungsrate ist mit – 0,02 Prozent leicht negativ.

Die beiden Veränderungsraten sind im Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedriger. Dies ist im Wesentlichen auf die bessere Kodierqualität und die höhere Zahl an jüngeren GKV-Versicherten zurückzuführen.

Bundesweit geht die KBV von einem zusätzlichen Honorarvolumen von 80 Mio. Euro aufgrund der veränderten Morbidität aus.

Auf dieser Basis verhandeln nun die regionalen KVen mit den Krankenkassen die Höhe des MGV für 2018. Vorgaben zur Gewichtung der beiden Veränderungsraten enthält das Gesetz zwar nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes ist jedoch grundsätzlich der Mittelwert aus beiden Veränderungsraten zugrunde zu legen (Abweichungen vom Mittelwert seien zwar zulässig, bedürfen aber einer konkreten Begründung). Dieser Mittelwert schwankt zwischen + 0,91 Prozent im Saarland und – 0,36 Prozent in Hamburg. Da die Höhe der MGV auch von der Zahl der Versicherten in einem KV-Bezirk abhängig ist, kann eine negative Morbiditätsentwicklung durch eine Steigerung der Versichertenzahl kompensiert werden.

Fazit

Das Ergebnis der Honorarverhandlungen wird von beiden Seiten erwartungsgemäß unterschiedlich bewertet:

  • Die Krankenkassen werten die Festlegung des Orientierungswertes als „eine maßvolle Entscheidung, die sowohl den Honorarinteressen der niedergelassenen Ärzte als auch denen der Beitragszahler gerecht wird“.
  • Die KBV zeigt sich über die Erhöhung des Orientierungswertes enttäuscht. Nach ihrer Auffassung reicht die Erhöhung um 1,18 Prozent nicht aus, um die gestiegenen Kosten auszugleichen und dringend notwendige Investitionen zu tätigen.