EBM-Reform: Leichte Verbesserungen beim Mammographie-Screening

Während die meisten kurativen Leistungen der Radiologen mehr oder weniger deutlich abgewertet wurden, bleiben die Bewertungen der Leistungen im Mammographie-Screening im Wesentlichen unverändert.

Deutliche Aufwertung des Aufklärungsgesprächs

Bedingt durch die gesetzlich vorgegebene Förderung der „sprechenden Medizin“ und der Anhebung des kalkulatorischen Arztlohns von bisher 105.571,80 auf jetzt 117.060 Euro wurde die Bewertung des Aufklärungsgesprächs nach der EBM-Nr. 01751 deutlich angehoben, und zwar von bisher 63 Punkten auf künftig 92 Punkte. Auch die EBM-Nr. 01758 für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz wird künftig mit 86 Punkten – aktuell 64 Punkte – höher bewertet.

Prüfzeiten werden angepasst

Zudem werden die Prüfzeiten für die Abklärungsdiagnostik und die Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle abgesenkt.

Mammographie-Screening

EBM-Nr.

Legende (Kurzfassung)

Bewertung (Punkte)

Prüfzeit (Minuten)

   

bis 31.03.2020

ab 01.04.2020

bis 31.03.2020

ab 01.04.2020

01750

Röntgenuntersuchung

558

558

./.

./.

01751

Aufklärungsgespräch

63

92

5

5

01752

Beurteilung Mammographieaufnahme

41

41

1

1

01753

Abklärungsdiagnostik I

897

897

25

20

01754

Abklärungsdiagnostik II

630

630

20

16

01755

Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle

1.124

1.124

15

12

01758

Teilnahme Fallkonferenz

64

86

10

11

 

Weiterführende Hinweise