EBM-Reform auf der Zielgeraden

Nachdem der Termin für die EBM-Reform, die auch den Fachbereich Radiologie spürbar treffen dürfte, mehrere Male verschoben wurde, sieht der Zeitplan nun die Verabschiedung der Änderungen bis zum 30.09.2019 vor. Die neuen Regelungen sollen dann ab dem 01.01.2020 gelten. Die KBV berichtete im August 2019 über den Stand der Verhandlungen, die sich in der finalen Phase befinden. 

KBV-Chef Gassen: keine Verwerfung

Ein Ziel der EBM-Reform ist es, die „sprechende Medizin“ zu fördern. Die Bewertungen und die Zeiten, die Ärzte im Schnitt für eine Behandlung benötigen, sollen aktualisiert werden. KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen erklärte, dass dies so erfolgen müsse, dass es zu keiner Verwerfung in der Versorgungslandschaft komme. Größere Umverteilungen zwischen den Arztgruppen wolle die KBV auf jeden Fall verhindern. Dies sehe der GKV-Spitzenverband leider anders, so Gassen.

EBM-Grundstruktur soll beibehalten werden

Die KBV erwartet, dass die Krankenkassen zusätzliche Finanzmittel bereitstellen, um das kalkulatorische Arztgehalt an die Lohnentwicklung in den Krankenhäusern anzupassen. Strukturelle Anpassungen werden im Zuge der Reform nur vereinzelt vorgenommen. Der Aufbau und die Grundstruktur des EBM bleiben bestehen.