Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der monatlichen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Die Sozialversicherungsbeiträge müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2017 im Blick haben, finden Sie diese übersichtlich zusammengefasst im Download-Bereich unter Arbeitshilfen .
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