Seit Juni 2017 kann eine Positronenemissionstomographie in Verbindung mit einer Computertomographie (PET/CT) bei zwei weiteren Indikationen durchgeführt werden. Als Folge dieser Indikationserweiterung haben KBV und Krankenkassen die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur diagnostischen Positronenemissionstomographie, diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (QS-Vereinbarung PET, PET/CT) mit Wirkung zum 01.10.2017 angepasst.
PET/CT ist jetzt Kassenleistung zur Entscheidung
Die Änderungen bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffen im Wesentlichen das interdisziplinäre Team und die Übergangsregelungen.
Das interdisziplinäre Team, in dem die Indikationsstellung sowie die Befund- und Nachbesprechungen stattfinden, wird bei den beiden neuen Indikationen um einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ergänzt. Eine Erweiterung der Qualitätssicherungskommissionen um einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ist nicht zwingend erforderlich.
Für Ärzte, die bereits über eine Genehmigung für PET- bzw. PET/CT-Leistungen verfügen, wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Sie erhalten eine Genehmigung auch für die beiden neuen Indikationen, wenn
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