Die Qualitätssicherungsvereinbarung PET und PET/CT ist zum 01.10.2017 angepasst worden

Seit Juni 2017 kann eine Positronenemissionstomographie in Verbindung mit einer Computertomographie (PET/CT) bei zwei weiteren Indikationen durchgeführt werden. Als Folge dieser Indikationserweiterung haben KBV und Krankenkassen die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen zur diagnostischen Positronenemissionstomographie, diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (QS-Vereinbarung PET, PET/CT) mit Wirkung zum 01.10.2017 angepasst.

Indikationserweiterung

PET/CT ist jetzt Kassenleistung zur Entscheidung

  • über die Durchführung einer Neck Dissection bei Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs sowie
  • über die Durchführung einer laryngoskopischen Biopsie beim Larynxkarzinom, wenn nach Abschluss einer kurativ intendierten Therapie der begründete Verdacht auf eine persistierende Erkrankung oder ein Rezidiv besteht.

Neuregelung der Qualitätssicherung

Die Änderungen bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffen im Wesentlichen das interdisziplinäre Team und die Übergangsregelungen.

Interdisziplinäres Team

Das interdisziplinäre Team, in dem die Indikationsstellung sowie die Befund- und Nachbesprechungen stattfinden, wird bei den beiden neuen Indikationen um einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ergänzt. Eine Erweiterung der Qualitätssicherungskommissionen um einen Facharzt für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder einen Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie ist nicht zwingend erforderlich.

Übergangsregelung

Für Ärzte, die bereits über eine Genehmigung für PET- bzw. PET/CT-Leistungen verfügen, wurde eine Übergangsregelung vereinbart. Sie erhalten eine Genehmigung auch für die beiden neuen Indikationen, wenn

  • sie diese innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der geänderten Qualitätssicherungsvereinbarung, also bis zum 31.03.2018, bei ihrer KV beantragen und
  • die Erfüllung der Anforderungen an das interdisziplinäre Team auch für diese Indikationen nachweisen.

Weiterführende Hinweise