von RA, FA MedR Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Leser von „Contrast Forum“ haben nach einer übersichtlichen Entgelttabelle nach der letzten Tarifeinigung zwischen dem Marburger Bund (MB) und dem Verband kommunaler Arbeitgeber (VkA) gefragt. Nachfolgend daher die wesentlichen Ergebnisse der Tarifrunde von Anfang Juni 2010.
Im Wesentlichen haben sich MB und VkA rückwirkend zum 1. Mai auf folgende Eckpunkte geeinigt:
1. Gehalt/Stufenverkürzung
Die Arztgehälter werden rückwirkend um 2,0 Prozent erhöht. Zugleich wird eine Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro gezahlt. Daneben sind die Verweildauern in den Stufen 3 und4 der Entgeltgruppe (EG I, Assistenzärzte) von 18 auf 12 Monate verkürzt worden. Überdies wurde für erfahrene Fachärzte eine neue Vergütungsstufe 6 eingeführt.
Ein Sinken des Einkommens durch die Höhergruppierung eines Facharztes ab dem 13. Jahr zum Oberarzt im ersten Jahr wird durch eine Besitzstandsregelung verhindert. Dadurch ergibt sich ab dem 1. Mai 2010 folgende neue Entgelttabelle:
Neue Entgelttabelle – wirksam seit dem 1. Mai 2010
Ab dem | 1. Jahr (Euro) | 2. Jahr (Euro) | 3. Jahr (Euro) | 4. Jahr (Euro) | 5. Jahr (Euro) | – |
Arzt (EG I) | 3.735,91 | 3.947,66 | 4.098,92 | 4.361,52 | 4.673,64 | – |
| ||||||
Ab dem | 1. Jahr (Euro) | 4. Jahr (Euro) | 7. Jahr (Euro) | 9. Jahr (Euro) | 11. Jahr (Euro) | 13. Jahr (Euro) |
Facharzt (EG II) | 4.930,79 | 5.344,22 | 5.707,22 | 5.918,98 | 6.125,68 | 6.332,38 |
Oberarzt (EG III) | 6.176,10 | 6.539,10 | – | – | – | – |
CA-Vertreter (EG IV) | 7.265,11 | – | – | – | – | – |
2. Bereitschaftsdienstentgelt
Das Bereitschaftsdienstentgelt steigt in den einzelnen Entgeltgruppen spürbar an, und zwar in der
Darüber hinaus wird erstmals ein separater Zuschlag für die Nachtstunden (21 Uhr bis 6 Uhr) in Höhe von 15 Prozent der vorbenannten Stundenentgelte innerhalb des Bereitschaftsdienstes eingeführt.
3. Leistungsorientierte Vergütung durch ergänzende Zielvereinbarung
Unabhängig von den dargestellten Tarifentgelten wird zusätzlich ein variables Vergütungssystem auf freiwilliger Basis eingeführt. Dabei sollen nach Vorstellung der Tarifvertragsparteien insbesondere in Bezug auf abteilungs- oder klinikspezifische Fort- oder Weiterbildungen Zielvereinbarungen abgeschlossen werden, die neben der Kostenübernahme auch zusätzliche Freistellungen unter Fortzahlung der Entgelte vorsehen. Dieses Instrument soll auch die Vereinbarung von leistungsorientierten Erfolgsprämien ermöglichen.
4. Maßregelungsklausel
Schließlich ist vereinbart worden, dass Arbeitgeber keine Maßregelungen (Abmahnungen, Entlassungen etc.) aus Anlass gewerkschaftlicher Arbeitskampfmaßnahmen vornehmen dürfen.
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