Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht extrabudgetäre Zuschläge auf die radiologischen Konsiliarpauschalen bei der Behandlung von Versicherten vor, die über die Terminservicestellen (TSS) vermittelt werden. KBV und Krankenkassen haben die entsprechenden EBM-Nrn. zum 01.09.2019 festgelegt.
Die Höhe der Zuschläge auf die Grundpauschalen, die bei TSS-Terminen fällig werden, richtet sich nach der Anzahl der Tage, die zwischen der Terminvermittlung und der Untersuchung verstrichen sind. Die Zuschlagshöhe beträgt zwischen 20 und 50 Prozent. Radiologen rechnen in diesen TSS-Vermittlungsfällen die neue EBM-Nr. 24228 ab und kennzeichnen diese Ziffer zusätzlich, je nach Länge der Wartezeit auf einen Termin, mit einem Buchstaben (s. Tabelle).
Tabelle: Kennzeichnung und Höhe der Zuschläge auf die Grundpauschalen bei TSS-Vermittlungsfällen |
||
Zeitpunkt TSS-Termin |
Buchstabe |
Höhe des Zuschlags |
TSS-Akutfall (24Stunden)* |
A |
50 Prozent |
TSS-Terminfall (1. bis 8. Tag) |
B |
50 Prozent |
TSS-Terminfall (9. bis 14. Tag) |
C |
30 Prozent |
TSS-Terminfall (15. bis 35. Tag) |
D |
20 Prozent |
* erst nach Implementierung des Ersteinschätzungsverfahrens, voraussichtlich ab dem 01.01.2020
Damit der Zuschlag mit dem zutreffenden Zusatzbuchstaben abgerechnet werden kann, teilt die TSS ab dem 01.09.2019 den Praxen den Tag der Kontaktaufnahme des Versicherten bei der TSS mit. Dieser Tag gilt als der erste Tag für die Berechnung des Zuschlags.
Alles Weitere, nämlich die Zuordnung zur altersgruppenspezifischen radiologischen Konsiliarpauschale und die Berechnung des Zuschlags, übernimmt das Praxisverwaltungssystem (PVS). Die Umsetzung erfolgt durch die vom PVS generierten altersklassenspezifischen Zusatznummern:
Beispiel |
Behandlung eines über die TSS vermittelten 40-jährigen Patienten am 10. Tag nach Kontaktaufnahme mit der TSS.
Das PVS berechnet automatisch den Zuschlag von 30 Prozent auf die mit 44 Punkten bewertete Konsiliarpauschale und setzt dies automatisch in die Nr. 24911C (Zusatzpauschale TSS-Terminvermittlung 6. bis 59. Lebensjahr – 13,2 Punkte) um. |
Unverändert muss dieser TSS-Fall zusätzlich im KVDT-Feld 4103 „TSVG Vermittlungs-/Kontaktart“ mit „1 = TSS-Terminfall“ gekennzeichnet werden.
Einige KVen, beispielsweise Bayern und Baden-Württemberg, verlangen zusätzlich eine Kennzeichnung mit der Nr. 99873T. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Informationen Ihrer KV.
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