CT und Kontrastmittelgabe: In welchen Fällen ist Nr. 5376 GOÄ berechnungsfähig?

FRAGE | Wir fragen uns, wie die Nr. 5376 GOÄ korrekt angesetzt wird? Folgende Konstellationen treten bei uns beispielsweise auf: 1. CT Gehirnschädel nativ und Kontrastmittelgabe intravenös (KM i. v.). Dies rechnen wir mit den Nrn. 346, 5370 und 5377 GOÄ ab. 2. CT Thorax mit KM i. v. und CT Hals (nur 1x KM-Gabe). Dies rechnen wird mit den Nrn. 346, 5369 und 5377 GOÄ ab. Kann in den Beispielen der Zuschlag nach Nr. 5376 GOÄ abgerechnet werden oder bedarf dies einer Konstellation, in der schon in der ersten Serie ein KM verabreicht wurde und dann in der nächsten Serie noch eine weitere KM-Gabe erfolgte?

von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

ANTWORT | Im Grunde wird die CT je Sitzung bewertet. Die Leistungslegende der Nr. 5376 GOÄ weist dies nur als ergänzende Serie aus, die ein gesondertes diagnostisches Mittel (hier KM-Einbringung) erfordert.

Nr. 5376 GOÄ

Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer zusätzlichen Serie (z. B. bei Einsatz von Xenon, bei Einsatz der High-Resolution-Technik, bei zusätzlichen Kontrastmittelgaben) – zusätzlich zu den Leistungen nach den Nummern 5370 bis 5375.

 

Die Verabreichung von KM in der ersten Serie ist somit nicht für die Berechnung erforderlich. Im ersten Beispiel wäre der Ansatz der Nr. 5376 korrekt (1x nativ und dann 1x mit KM).

Im zweiten Beispiel (ohne Nativserie mit direkter KM-Gabe bereits in der 1. Serie) wäre die Nr. 5376 nicht berechnungsfähig, wenn man von der Leistungslegende der Nr. 5376 ausgeht, die eine „zusätzliche Serie“ voraussetzt.

Allerdings ist neben der Nr. 5369, die hier als Höchstwert aus den erbrachten Leistungen nach den Nrn. 5371 und 5372 ermittelt wird, der Ansatz der Zuschlagsziffer 5377 (im Gegensatz zu Nr. 5376) zu jeder unter den Höchstwert nach Nr. 5369 fallenden Leistung ebenfalls möglich. Voraussetzung ist dabei, dass sowohl beim Hals wie auch beim Thorax eine 3D-Rekonstruktion erfolgte.

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