Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 12.05.2023 beschlossen, die Verpflichtung zur Durchführung von Stichprobenprüfungen im Leistungsbereich Computertomografie (CT) dauerhaft aufzuheben. Begründet wird die Aufhebung mit den durchweg guten Prüfergebnissen der vergangenen Jahre.
Sowohl in 2020 als auch in 2021waren die Beanstandungen bei den von den KVen durchgeführten Stichprobenprüfungen in der CT sehr gering („KBV-Qualitätsbericht Radiologie 2021: Kaum Beanstandungen“ in RWF Nr. 05/2023). Bereits begonnene oder für das Jahr 2023 geplante Stichprobenprüfungen in der CT können von den KVen abgeschlossen werden.
Der Beschluss wird jetzt noch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geprüft. Dafür hat das Ministerium zwei Monate Zeit. Sofern der Beschluss nicht beanstandet wird – wovon auszugehen ist –, tritt er nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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