von FA MedR Dr. Tobias Eickmann und RRef. Tim D. Hesse, Hagen
Wer gegen das konkrete Verbot des Arbeitgebers verstößt, Internetdienste am Arbeitsplatz nicht für private Zwecke zu nutzen, riskiert eine fristlose Kündigung. Dieses musste vor einigen Monaten auch ein Chefarzt erfahren. Trotz einer schriftlichen Dienstanweisung, das Internet nicht für private Zwecke zu nutzen, unterhielt der Chefarzt private E-Mail-Kontakte zu zwei Frauen, die er zuvor als Patientinnen behandelt hatte. Nach Bekanntwerden kündigte der Arbeitgeber dem Chefarzt fristlos.
Dem Arbeitgeber stehe es frei, die private Internetnutzung am Arbeitsplatz zu verbieten, so das Arbeitsgericht Hamm (Az: 5 Ca 1757/08).Durch den privaten E-Mail-Kontakt zu ehemaligen Patientinnen habe er den inneren Betriebsfrieden und den öffentlichen Ruf des Krankenhauses sowie ihrer Mitarbeiter und damit letztlich ihre wirtschaftliche Basis gefährdet.
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