BMF aktualisiert Liste der anhängigen Musterverfahren

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der Tatbestände aktualisiert, hinsichtlich derer Steuerbescheide wegen anhängiger Musterverfahren vorläufig ergehen. Es gilt Folgendes (Schreiben vom 16.5.2011, Az: IV A 3 - S 0338/07/10010).

1. Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und ab 2009;

2. Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben;

3. Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009;

4. Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume ab 2005;

5. Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für Veranlagungen ab 2005;

6. Höhe der kindbezogenen Freibeträge;

7. Höhe des Grundfreibetrags;

8. Höhe des Ausbildungsfreibetrags nach § 33c EStG (auswärts untergebrachtes Kind für Veranlagungen ab 2002).