Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Liste der Tatbestände aktualisiert, hinsichtlich derer Steuerbescheide wegen anhängiger Musterverfahren vorläufig ergehen. Es gilt Folgendes (Schreiben vom 16.5.2011, Az: IV A 3 - S 0338/07/10010).
1. Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für die Veranlagungszeiträume 2006 bis 2008 und ab 2009;
2. Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben;
3. Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2009;
4. Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume ab 2005;
5. Besteuerung der Einkünfte aus Leibrenten für Veranlagungen ab 2005;
6. Höhe der kindbezogenen Freibeträge;
7. Höhe des Grundfreibetrags;
8. Höhe des Ausbildungsfreibetrags nach § 33c EStG (auswärts untergebrachtes Kind für Veranlagungen ab 2002).
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.
>>Zum KontaktformularWenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular