Bei kurativen Mammographien können jetzt auch Doppelmonitore für die Bildbetrachtung eingesetzt werden. Eine entsprechende Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung ist zum 01.10.2016 in Kraft getreten. Bisher waren für die Bildbetrachtung zwei nebeneinander stehende Monitore vorgeschrieben. Alternativ ist nun ein für die Mammographie entsprechend leistungsfähiger und großer Einzelmonitor mit einer Matrix von ≥2048 x ≥4096 erlaubt. Die unveränderten Anforderungen an die Bilddarstellungssoftware gelten auch hier.
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