Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 13. Mai 2014 in zwei Urteilen (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Solche Entgelte seien unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen.
Voraussetzung für einen Rückforderungsanspruch ist, dass die Gebühren von der Bank bereits festgelegt worden waren und im Vertrag separat ausgewiesen sind; außerdem, dass die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Damit können alle Kreditgebühren, die ab dem 1. Januar 2011 gezahlt wurden, noch bis Ende 2014 zurückverlangt werden.
Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.
Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.
>>Zum KontaktformularWenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.
>>Zum Kontaktformular