BGH: Kreditgebühren sind unzulässig

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 13. Mai 2014 in zwei Urteilen (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Solche Entgelte seien unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen.

Voraussetzung für einen Rückforderungsanspruch ist, dass die Gebühren von der Bank bereits festgelegt worden waren und im Vertrag separat ausgewiesen sind; außerdem, dass die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Damit können alle Kreditgebühren, die ab dem 1. Januar 2011 gezahlt wurden, noch bis Ende 2014 zurückverlangt werden.