Wenn Sie in der Steuererklärung 2010 Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 Einkommensteuergesetz geltend machen, sollten Sie auf die Formalien achten. Es ist nämlich damit zu rechnen, dass die Finanzämter bei diesen Ausgaben dieses Jahr ganz genau hinschauen werden. Hintergrund ist die lautstarke Kritik des Bundesrechnungshofs an der bisherigen Prüfungspraxis. In über 80 Prozent der Fälle hätten Finanzämter Steuererstattungen gewährt, ohne geprüft zu haben, ob die Voraussetzungen vorgelegen hätten, so der Vorwurf der Rechnungsprüfer.
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Wichtige Hinweise zur Beachtung der Formalitäten bei haushaltsnahen Dienstleistungen enthält ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 15. Februar 2010. Dieses Schreiben können Sie unter „Downloads/Arbeitshilfen“ abrufen. |
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