Der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) beteiligt sich am Gesetzgebungsprozess zum MTA-Reform-Gesetz. Der Verband stellt fest, dass schon jetzt akuter Nachwuchsmangel an MTRA besteht. Daher müsse es auch ein Ziel der Gesetzesinitiative sein, die Attraktivität des Berufs zu steigern und Möglichkeiten der Angleichungs-/Nachqualifikation für andere medizinische Fachberufe zu schaffen.
Neben einigen weiteren konkreten Forderungen nach Streichungen oder Anpassung im geplanten Gesetzestext betont der BDR auch, dass die Mehrkosten für die Vergütung von Auszubildenden für niedergelassene Radiologen über die Vergütungssysteme des EBM und GOÄ nicht abgebildet sind. Daher sollten diese Kosten in den laufenden Verhandlungen zur Novellierung der GOÄ sowie bei der Weiterentwicklung des EBM berücksichtigt werden (vollständige BDR-Stellungnahme in „Der Radiologe“, Nr. 09/2020).
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