In der ambulanten Versorgung sind inzwischen fast 80 Prozent der Ärztinnen und Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet, im stationären Bereich hingegen sind es lediglich rund 40 Prozent. Über alle Versorgungsbereiche hinweg liegt der Ausstattungsgrad im März 2023 in Deutschland bei 56 Prozent, wie die Bundesärztekammer (BÄK) berichtet (s. iww.de/s7765 ).
Der eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format und dient unter anderem als Sichtausweis. Mit dem eHBA können Sie sich als Ärztin oder Arzt aber auch digital ausweisen und vertrauliche Daten verschlüsseln. Der eHBA ermöglicht zudem die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES), die als rechtssichere digitale Unterschrift gilt. Die eHBA wird u. a. auch für die elektronische Patientenakte (ePA) oder den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) benötigt.
Herausgegeben wird der eHBA von der für Sie zuständigen Ärztekammer. Die Ärztekammern kooperieren mit Kartenanbietern, die für die Produktion und Auslieferung der Karten verantwortlich sind. Wie Sie einen eHBA beantragen können, erfahren Sie unter dem Suchwort „elektronischer Heilberufsausweis“ oder „eHBA“ bei Ihrer Ärztekammer.
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