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  • Interview
    Ausgabe 11/2022

    „Radiologen müssen die GOÄ als einen Rechtstext verstehen!“

    „MRT-Leistungen optimal abrechnen – Tipps und Antworten von GOÄ- und EBM-Experten“ lautet der Titel eines Webinars, zu dem das Radiologen WirtschaftsForum einlädt. Zu den Experten zählt Dr. med. Bernhard Kleinken, Herausgeber des GOÄ-Kommentars „Hoffmann“ (Kohlhammer-Verlag). Dr. Kleinken, ursprünglich Facharzt für Urologie im Krankenhaus, ging 1990 zur Bundesärztekammer (BÄK), wo er u. a. stellvertretender Dezernent im Dezernat Gebührenordnung war. Von 2002 bis 2012 leitete er die PVS-Consult, eine damals von mehreren Privatärztlichen Verrechnungsstellen getragene Stelle zur Bearbeitung von Grundsatzfragen der GOÄ-Anwendung. Seit Beginn seines Ruhestands ist er freiberuflich als Autor, Dozent und Berater tätig. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) sprach vorab mit ihm.

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  • Leserforum
    Ausgabe 11/2022

    Wie können telemedizinische Leistungen in der Radiologie nach GOÄ abgerechnet werden?

    Frage: „Ein Patient befindet sich in einer anderen Klinik. Er wird nachts durch unsere Chefarztabteilung der Radiologie telemedizinisch betreut und befundet. Die apparative Untersuchung (z. B. CT/MRT) findet in der anderen Klinik statt. Unser Haus/der Chefarzt erbringt die telemedizinische Leistung. Gibt es hierzu speziell eine Regelung z. B. zur Abrechnung über externe Krankenhäuser? Was kann und darf unser Chefarzt abrechnen? Gibt es extra für die telemedizinische Befundung in der Radiologie eine Abrechnungsziffer?“

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  • KBV-Honorarbericht
    Ausgabe 11/2022

    Radiologen-Honorar steigt im Corona-Quartal I/2021 unterdurchschnittlich

    Die KBV hat den Honorarbericht für das „Corona-Quartal“ I/2021 vorgelegt. Im Vergleich zum Quartal I/2020, das nur geringfügig von der Coronapandemie beeinträchtigt war, ist demnach der Honorarumsatz aller Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten absolut um 3,3 Prozent auf rund 10,4 Mrd. Euro bzw. um 9,8 Prozent auf 79,33 Euro je Fall angestiegen. Allerdings sei die Vergleichbarkeit laut der KBV eingeschränkt, da sich das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten infolge der Coronapandemie geändert hatte.

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  • Vertragsrecht
    Ausgabe 11/2022

    Der Verkauf einer Radiologiepraxis – wichtige Hinweise für Abgeber

    Mit zunehmendem Alter und anhaltender Alltagsbelastung kann bei niedergelassenen Radiologinnen und Radiologen früher oder später der Wunsch entstehen, beruflich kürzer zu treten. Damit dies reibungslos gelingen kann, bedarf es einer möglichst frühzeitigen Planung und Vorbereitung des Ausscheidens- bzw. Übertragungsszenarios. Unabhängig davon, ob die bisherige ärztliche Tätigkeit in einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis erfolgt ist, sollten bei der Übertragung einer Praxis bzw. von Anteilen davon stets einige Grundregeln beachtet werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Lebenswerk angemessen honoriert wird und der Ruhestand mit klaren, gesicherten Verhältnissen beginnen kann.

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  • Berufsrecht
    Ausgabe 11/2022

    BGH: Verkauf eines Patientenstamms ist verbotene Zuweisung gegen Entgelt

    Wegen eines Verstoßes gegen das berufsrechtliche Verbot entgeltlicher Zuweisung hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen Kaufvertrag über den „Patientenstamm“ für nichtig erklärt. Aus diesem Fall einer Zahnarztpraxis lassen sich auch Schlüsse für Radiologiepraxen ziehen (Beschluss vom 09.11.2021, Az. VIII ZR 362/19).

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  • Vertragsarzt-/Gesellschaftsrecht
    Ausgabe 11/2022

    BSG-Urteil zur Anstellung im „eigenen“ MVZ: das Ende eines beliebten Gestaltungsmodells?

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat ein viel beachtetes Urteil zum Thema Anstellung von Gesellschaftern in „ihrem eigenen“ Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) gesprochen. Dieses Urteil schränkt das in der Praxis beliebte Gestaltungsmodell des „Verzichts zugunsten Anstellung“ stark ein (BSG-Urteil vom 26.01.2022, Az. B 6 KA 2/21 R).

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  • Energiekosten
    Ausgabe 11/2022

    Radiologiepraxen in Berlin prüfen Energiesparmaßnahmen

    Steigende Energiekosten treffen auch die Gesundheitsbranche und u. a. besonders die stromintensiven Fachgebiete wie die Radiologie. In Berlin prüfen die betroffenen Fachgruppen, ob die Gerätelaufzeiten reduziert werden können, um eine wirtschaftliche Schieflage der Praxen zu vermeiden. Bis heute gebe es keine Unterstützungsangebote für die ambulante Versorgung mit Blick auf die explodierenden Energiekosten, so die KV Berlin (PM mit Kalkulationsbeispielen online unter iww.de/s7102 ).

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  • Versorgungsauftrag
    Ausgabe 11/2022

    Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht outsourcen

    Ein Krankenhaus muss für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumliche, apparative sowie personelle Ausstattung, die zum Erbringen wesentlicher Leistungen notwendig sind, selbst vorhalten und darf diese Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern. Im Fall ging es um eine Strahlentherapie-Abteilung, doch das Gericht grenzte die Radiologie davon klar ab (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26.04.2022, Az. B 1 KR 15/21).

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