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  • Interview
    Ausgabe 11/2020

    „Bei der Diagnose von COVID-19 darf man sich nicht nur auf die Bilder verlassen.“

    „Praktizieren in Krisenzeiten“ lautete der Titel einer Veranstaltung beim Gesundheitskongress des Westens 2020. Einer der Referenten war Dr. Florian Siedek, Oberarzt am Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie der Uniklinik Köln (UKK). Bereits zweimal, im November 2018 und im Dezember 2019, ehrte die Radiological Society of North America (RSNA) Herrn Dr. Siedek mit dem „RSNA Trainee Research Prize“. Ursula Katthöfer (textwiese.com) fragte ihn nach den Herausforderungen und Chancen der Corona-Pandemie.

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  • Umfrage
    Ausgabe 11/2020

    Folgen der Coronakrise für die Radiologie: Teilnahme an Online-Umfrage noch möglich

    Die im Oktober gestartete Online-Umfrage des RWF zu den Folgen der COVID-19-Pandemie für Radiologinnen und Radiologen in Krankenhäusern und Praxen läuft weiter.  

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  • Aufwandsentschädigung
    Ausgabe 11/2020

    Kostenberechnung bei Röntgen-CD auf Wunsch

    FRAGE | „Immer wieder bitten Patienten uns um die Aushändigung einer CD mit den durchgeführten Röntgenuntersuchungen. Können wir dafür eine Gebühr verlangen?“

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  • Rahmendaten für digitale Anwendungen
    Ausgabe 11/2020

    Digitalisierung in der Arztpraxis – Was kommt auf Vertrags-Radiologen zu?

    Insbesondere als Folge der COVID-19-Pandemie hat die Digitalisierung in den Vertragsarztpraxen Fahrt aufgenommen. Gesetzliche Regelungen verstärken diesen Trend. Dieser Beitrag gibt einen Ausblick auf die wichtigsten Entwicklungen in den nächsten Monaten.

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 11/2020

    Telekonsilien erweitert – EBM-Nrn. für Radiologen bleiben

    Alle Vertragsärzte können seit dem 01.10.2020 unter bestimmten Voraussetzungen telemedizinische Konsilien mit anderen Ärzten abrechnen. Dazu stehen die neuen EBM-Nrn. 01670, 01671 und 01672 zur Verfügung (Details online unter iww.de/s4198).

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  • Leserforum
    Ausgabe 11/2020

    GOÄ – Welcher Faktor ist bei der IMRT möglich?

    FRAGE |„Seit dem 09.03.2020 gibt es eine neue Abrechnungsempfehlung zur Abrechnung der intensitätsmodulierten Strahlentherapie (IMRT) zwischen dem Berufsverband der Deutschen Strahlentherapeuten (BVDST) und dem PKV-Verband. Wie ist diese Empfehlung einzuordnen? Wenn ein Patient nun mit vier Zielvolumen und täglicher CT-gestützter Lagerungskontrolle bestrahlt wird, würde nach alter Abrechnungsempfehlung der Faktor 1,5 zugrunde gelegt werden (bei Ansatz der Nr. 5855 GOÄ analog). Kommt dieser Mehraufwand jetzt nicht mehr zum Tragen? Ist eine Empfehlung nur eine Empfehlung, an die man sich aber nicht halten muss, oder ist diese rechtsverbindlich?“

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  • Liquidationsrecht
    Ausgabe 11/2020

    Chefarzt darf weitere Behandlung auf externe Radiologen auslagern und selbst abrechnen

    Überweist ein liquidationsberechtigter Chefarzt eine stationär aufgenommene Privatpatientin zur weiteren Behandlung an eine externe radiologische Praxis, so ist dies gesetzlich gedeckt. Die Patientin ist verpflichtet, die als Wahlleistung „Chefarzt“ abgerechneten Behandlungskosten der Radiologiepraxis an die Klinik zu bezahlen. Dazu muss die Klinik aber einige Formalien erfüllen (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2019, Az. 8 U 140/17).

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 11/2020

    Radiologiepraxis erfasst Arbeitszeit per Fingerabdruck - keine Verpflichtung für MTRA

    Ein Arbeitnehmer ist nicht zu einer Zeiterfassung über ein biometrisches Zeiterfassungssystem verpflichtet, da ein solches in aller Regel im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht erforderlich ist. Ferner ist die Anordnung einer arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorgeuntersuchung nur als Maßnahme infolge einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zulässig. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin mit Urteil vom 04.06.2020 ( Az. 10 Sa 2130/19).

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