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  • Praxisnachfolge
    Ausgabe 11/2014

    BSG-Urteil stärkt Rechte der verbleibenden Partner bei der Nachbesetzung einer BAG

    Bei der Nachbesetzung eines ausscheidenden Arztes aus einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) haben sowohl dieser wie auch die verbleibenden Partner oft ein starkes Interesse daran, dass ein bestimmter Wunschkandidat die Stelle besetzt. Mit Urteil vom 22.

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  • Download des Monats
    Ausgabe 11/2014

    Sonderausgabe zur Praxisabgabe aus Sicht des Abgebers

    Viele Ärzte setzen sich erst dann mit der Abgabe ihrer Praxis oder ihres Praxisanteils im Detail auseinander, wenn diese kurz bevorsteht. Dann ist allerdings die Gefahr sehr groß, dass nachhaltige und folgenschwere Fehler begangen werden, die durch eine Planung im Vorfeld weitestgehend hätten vermieden werden können. Die latente Bereitschaft, seine Praxis irgendwann abzugeben, reicht zur Vorbereitung nicht aus.

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  • Verwaltungsrecht
    Ausgabe 11/2014

    OVG bestätigt Entzug der Approbation nach Abrechnungsbetrug

    Die Approbation ist einem Arzt wegen Unwürdigkeit zu entziehen, wenn seine Verfehlungen geeignet sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand nachhaltig zu erschüttern. Eine finanzielle Zwangslage als Grund für das Fehlverhalten oder ein eventuell nur geringes Strafmaß bei einer Verurteilung wegen Betrugs sind in diesem Zusammenhang unerheblich. So hat das Oberverwaltungsgericht [OVG] Lüneburg in einem Beschluss vom 23. Juli 2014 entschieden (Az.

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  • Plausibilitätsprüfung
    Ausgabe 11/2014

    Schätzungsermessen einer KV ist begrenzt

    Das Schätzungsermessen einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen ist begrenzt und muss sich auch am Gebot einheitlicher Ermessensausübung nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) messen lassen. So entschied das Sozialgericht (SG) Marburg am 2. Juli 2014 (Az. S 12 KA 483/13). Mit dem Urteil eröffnen sich auch in Verfahren mit Zeitprofilüberschreitungen, von denen Radiologen oft betroffen sind, neue Verteidigungsmöglichkeiten.

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  • Vergütungsrecht
    Ausgabe 11/2014

    Die Abrechnung vorstationärer Leistungen durch den Krankenhausradiologen

    Vorstationäre Leistungen sind grundsätzlich auch als wahlärztliche Leistungen berechenbar (§ 17 KHEntgG). Wenn sich im Rahmen der vorstationären Behandlung herausstellt, dass eine vollstationäre Behandlung nicht erforderlich ist und dies eigentlich auch bereits durch den einweisenden Arzt hätte geklärt werden können, stellt sich für Krankenhäuser und Krankenhausärzte die Frage, ob dennoch eine vorstationäre Behandlung abgerechnet werden kann.

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 11/2014

    Oberarzt verklagt falsche Anspruchsgegnerin

    Ein Oberarzt muss Ansprüche auf Beschäftigung gemäß den Bedingungen seines Arbeitsvertrags und auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung gegen das Universitätsklinikum und nicht gegen die Universität richten. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in seinem Urteil vom 4. Juli 2014 (Az. 10 Sa 101/14).

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  • Krankenhausrecht
    Ausgabe 11/2014

    BSG bekräftigt Wirtschaftlichkeitsgebot auch für Kliniken

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem Urteil vom 1. Juli 2014 (Az. B 1 KR 62/12 R) die Bedeutung des Wirtschaftlichkeitsgebots in Kliniken hervorgehoben. Es betonte, dass der Gesetzgeber auch mit der Einführung des DRG-Systems Krankenhäuser nicht von der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots befreit habe.

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  • Vergütungsrecht
    Ausgabe 11/2014

    BGH-Urteil: Honorarärzte dürfen gegenüber Patienten keine Wahlleistungen abrechnen

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt Klarheit geschaffen: Honorarärzte dürfen als nicht festangestellte Klinikärzte gegenüber Patienten nicht privat abrechnen. Allerdings lässt die Entscheidung noch Fragen offen (Urteil vom 16. Oktober 2014, Az. III ZR 85/14).

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  • Leserforum
    Ausgabe 11/2014

    Befundbericht nach CT oder MRT: Geht GOÄ-Nr. 75?

    Frage: „Kann ich als Radiologe bei einer CT- oder MRT-Untersuchung einen ausführlichen Befundbericht nach GOÄ-Nr. 75 abrechnen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind?“

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