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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 11/2011

    Trotz neuem BAG-Urteil – Radiologen müssen bei Praxisübernahme Personal mit übernehmen

    Die Übernahme einer Arztpraxis stellt nur in Ausnahmefällen ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB dar, wonach der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen eintreten muss. So lautet ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. Juni 2011 (Az: 8 AZR 107/10).  

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  • Praxiskauf
    Ausgabe 11/2011

    BFH: Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung ist Bestandteil des Praxiswerts!

    Beim Erwerb einer Arztpraxis ist die Vertragsarztzulassung als unselbstständiger wertbildender Faktor untrennbar mit dem ideellen Wert bzw. „Goodwill“ einer Praxis (Patientenstamm, Standort, Umsatz usw.) ver­bunden. Die Zulassung stellt somit keinen weiteren selbstständigen, immateriellen nicht abnutzbaren wirtschaftlichen Vorteil neben dem Praxiswert dar.

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  • CT/MRT-gestützte Schmerzbehandlungen
    Ausgabe 11/2011

    Interventionelle Radiologie: Mehr Wettbewerb durch Öffnung der Krankenhäuser

    Am 19. Mai 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Beschluss zu CT-gesteuerten Interventionen gefasst, mit dem nunmehr eine neue Wettbewerbssituation geschaffen wird: Krankenhäuser sind beim Vorliegen bestimmter Indikationen berechtigt, Schmerzbehandlungen und damit verbundene Eingriffe, die mittels CT bzw. MRT gestützt werden, ambulant im Krankenhaus durchzuführen. Der Beschluss ist am 13. Oktober 2011 – dem Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger – in Kraft getreten.

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  • Mammographie-Screening
    Ausgabe 11/2011

    Erhöhte Bewertungen der EBM-Nrn. 01750 ff. ab 1. April 2012

      Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. April 2012 eine Änderung der Bewertung der Gebührenpositionen für das Mammographie-Screening beschlossen. Anlass dieser Neubewertung ist die Erhöhung des Aufschlags für den organisatorischen Overhead zum Mammographie-Screening-Programm von 1,5 auf 5,2 Prozent. Die Bewertung der Nrn. 01750 ff. EBM wurde daher wie folgt geändert:  

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