Direkt zum Inhalt
Startseite
  • Startseite
  • Aktuelle Ausgabe als PDF
  • Downloads
  • Archiv

Rubriken

  • Kassenabrechnung
  • Privatliquidation
  • Recht
  • Kooperationen
  • Praxis-/Klinikmanagement
  • Finanzen und Steuern

 

 

Ihr Browser unterstützt keine Video-Inhalte.

  • Interview
    Ausgabe 10/2022

    „Die Gestaltungsfreiheit in der eigenen Praxis ist ein Privileg!“

    „Erfolgreich in die eigene Praxis“ lautet der Titel eines Leitfadens für die Selbstständigkeit in der Radiologie. Erstautorin ist Dr. med. Ulrike Engelmayer, niedergelassene Radiologin im süddeutschen Schwabmünchen und kooptiertes Vorstandsmitglied des Forums Niedergelassener Radiologen (FuNRad) in der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG) sowie des Berufsverbands Deutscher Radiologen (BDR). Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte sie, wie der Weg in die eigene Praxis sich gut bewältigen lässt und worauf Abgeber achten sollten.

    [Zum Beitrag]
  • Studie
    Ausgabe 10/2022

    IQWiG stützt Ausweitung des Mammografie-Screenings

    Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) stärkt eine mögliche Ausweitung des Mammografie-Screenings auf ältere sowie jüngere Frauen. Seit 2005 werden in Deutschland Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre zur Teilnahme eingeladen. Das IQWiG kommt nun zu dem Ergebnis, dass sowohl für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren als auch bei Frauen zwischen 70 und 74 Jahren Vorteile eines Brustkrebs-Screenings bestehen (Pressemitteilung des IQWiG unter iww.de/s6805 ).

    [Zum Beitrag]
  • EBM 2023
    Ausgabe 10/2022

    Orientierungswert steigt auf 11,4915 Cent

    Der Orientierungswert, mit dem sich die Honorare für die Vertrags-Radiologinnen und -Radiologen bei GKV-Patienten errechnen, erhöht sich zum 01.01.2023 um 2 Prozent auf 11,4915 Cent (2022: 11,2662 Cent). Das entspricht einem Honorarplus für alle Vertragsärzte und VertragsPsychotherapeuten in Höhe von insgesamt etwa 780 Mio. Euro.

    [Zum Beitrag]
  • Leserforum
    Ausgabe 10/2022

    Hüfte in zwei Ebenen geröntgt: Nr. 5298 GOÄ nur einmal abrechnen

    Frage: „Gemäß den allgemeinen Bestimmungen zu Kapitel O GOÄ sind bestimmte Leistungen unabhängig von der Anzahl der Ebenen, Projektionen etc. nur einmal berechnungsfähig. Die Nr. 5298 GOÄ ist dort nicht aufgeführt (siehe Kasten). Wenn nun die Hüfte nach Nr. 5030 GOÄ in zwei Ebenen geröntgt wird, darf dann der Zuschlag nach Nr. 5298 zweimal berechnet werden?“

    [Zum Beitrag]
  • Webinar
    Ausgabe 10/2022

    Anmeldung zum MRT-Abrechnungswebinar

    [Zum Beitrag]
  • Vertragsrecht
    Ausgabe 10/2022

    Praxisübernahmeverträge – diese Punkte sollten Erwerber beachten

    Der Weg in die Niederlassung erfolgt für interessierte Radiologinnen und Radiologen in aller Regel über die Übernahme einer bestehenden radiologischen Praxis. Egal, ob man eine Einzelpraxis oder einen Anteil an einer Gemeinschaftspraxis übernimmt, beides stellt rechtlich den Kauf eines Unternehmens(anteils) dar. Hierbei sind eine Reihe von Fallstricken zu beachten. Erfahren Sie mehr zu drei wichtigen Punkten, die allzu häufig nicht berücksichtigt werden, obwohl sie für jeden gelungenen Praxiserwerb unverzichtbar sind.

    [Zum Beitrag]
  • Mitarbeitergewinnung
    Ausgabe 10/2022

    „Fachkräfte im Ausland zu finden, erfordert Zeit und Geduld!“

    Der Fachkräftemangel ist mit den Händen greifbar. Viele radiologische Institute und Praxen suchen nach qualifizierten MTRA und MFA. Der Blick geht zunehmend über die Grenzen Deutschlands hinaus. Personaldienstleistungsunternehmen haben sich auf das Anwerben von medizinischem Personal aus dem Ausland spezialisiert. Eines von ihnen ist care:republic. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) sprach mit dessen Geschäftsführer Martin Hirnickel-Reinke.

    [Zum Beitrag]
  • Leserforum
    Ausgabe 10/2022

    Corona-Boni: Voraussetzungen für den Höchstwert von insgesamt 6.000 Euro

    Frage: „Wir haben eine Frage zum Beitrag ‚ Bis zu 4.500 Euro steuer- und beitragsfreie Corona-Beihilfen noch bis 31.12.2022 möglich ‘ in RWF-Ausgabe 08/2022: Es geht um die Höchstgrenze für diese Corona-Sonderzahlungen. Wenn man bereits 1.500 Euro im Jahr 2020 (Phase I) ausgezahlt hat, darf man dann in 2022 (Phase II) zusätzlich 4.500 Euro zahlen? Welche Bedingungen gelten ggf. für diese Sonderzahlungen bis zur Gesamt-Höchstgrenze von 6.000 Euro?“

    [Zum Beitrag]

AGB und Datenschutz

AGB und Datenschutz

Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.

Cookie-Einstellungen

Impressum

Impressum

Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de

>>Weiterlesen

Kontakt zur Redaktion

Kontakt zur Redaktion

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.

>>Zum Kontaktformular

Produktinformation

Produktinformation

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.

>>Zum Kontaktformular