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  • Gesetzgebung
    Ausgabe 10/2017

    Die Änderungen des MuSchG zu Beschäftigungs- und Kündigungsverboten gelten schon jetzt

    Mit dem neuen Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind – mit Wirkung seit dem 30.05.2017 – das Beschäftigungsverbot nach der Geburt eines behinderten Kindes verlängert und der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt neu geregelt worden. Weitere Änderungen durch das Gesetz werden erst 2018 in Kraft treten. Hier die Einzelheiten, die bei der Beschäftigung von Schwangeren beachtet werden müssen.

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  • Urheberrecht und Datenschutz
    Ausgabe 10/2017

    Vorträge, Publikationen oder Homepage: Vorsicht bei Patientenfotos & Co.

    Jeder kennt dies: Bei medizinisch-wissenschaftlichen Vorträgen, ärztlichen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, in Fachzeitschriften und in der medizinischen Forschung werden Abbildungen von Patienten zur Veranschaulichung von Krankheitsbildern, Behandlungsverfahren oder intraoperativen Situationen verwendet. Dabei sollte man sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Rechte der abgebildeten Persönlichkeiten und derjenigen, die die Fotos, Röntgenbilder etc. hergestellt haben, nicht verletzt werden dürfen. Der Beitrag erläutert, was Sie dabei beachten müssen.

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  • Vergütung
    Ausgabe 10/2017

    Die Zielvereinbarung für Chefärzte

    Zielvereinbarungen sind bei der Vergütung von Chefärzten die Regel geworden. Trotzdem sind sie exemplarisch für die Schwierigkeiten, Managementinstrumente aus anderen Branchen im Krankenhaus anzuwenden. Der Beitrag nennt die Knackpunkte, auf die der Chefarzt in den Verhandlungen über seine Zielvereinbarung unbedingt achten sollte.

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  • Krankenhaus Rating Report 2017
    Ausgabe 10/2017

    Beginnt mit dem Strukturfonds die große Konsolidierung?

    2015 hat sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser gegenüber den Vorjahren leicht verschlechtert. Die Insolvenzwahrscheinlichkeit der Krankenhäuser lag bei rund 1 Prozent (2014: 0,9 Prozent). Die Ertragslage zeigte sich hingegen praktisch unverändert: 21 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 79 Prozent einen Gewinn. Das durchschnittliche Jahresergebnis stieg 2015 leicht auf 1,9 Prozent – nach 1,7 Prozent in 2014. Dies ergeben die Analysen der Jahresabschlüsse von 877 Krankenhäusern durch das RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und die Institute for Health Care Business (hcb) GmbH.

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