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  • Digitalisierung und Recht
    Ausgabe 09/2018

    KI in radiologischen Diagnosesystemen: die wichtigsten rechtlichen Fragen

    Radiologische Diagnosesysteme verbinden hochauflösende Bildgebungsverfahren mit von künstlicher Intelligenz (KI) gestützter Mustererkennung, Diagnoseassistenz und Therapieempfehlung. Deren Einsatz ist nicht nur für den medizinischen Bereich potenziell disruptiv – sondern auch für den juristischen. Für radiologische Abteilungen und Praxen, die in solche KI-Systeme investieren wollen, ist es hilfreich, diese rechtlichen Fragen zu kennen, um sich u. a. bei den Anbietern gezielt danach zu erkundigen.

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  • Mammographie-Screening
    Ausgabe 09/2018

    Abrechnung der erweiterten Gewebeuntersuchungen neu im EBM

    Ab Oktober 2018 können Programmverantwortliche Ärzte im Mammographie-Screening bei auffälligen Befunden weitere histopathologische Gewebeuntersuchungen beauftragen. Die Gewebeuntersuchung bei auffälligen Befunden umfasst nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses auch das Grading mittels Morphometrie und die Bestimmung des Rezeptorstatus.

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 09/2018

    Samstagssprechstunde: Mitarbeiter müssen auch arbeiten!

    Arztpraxen können eine regelhafte Samstagssprechstunde anbieten. Mitarbeiter sind dann verpflichtet, auch an Samstagen ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn arbeits- oder tarifvertraglich eine abweichende Regelung verankert wurde. Die Abmahnung gegenüber einer Mitarbeiterin, die zum eingeteilten Dienst am Samstag nicht erschienen ist, bleibt daher wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden (Urteil vom 08.02.2018, Az. 5 Sa 387/17 ).

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  • Qualitätssicherung
    Ausgabe 09/2018

    Stichprobenprüfung Radiologie und Kernspintomographie ausgesetzt

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Stichprobenprüfungen auf Grundlage der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Radiologie (QBR- RL) und Kernspintomographie (QBK-RL) für das 3. und das 4. Quartal 2018 ausgesetzt.

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  • ASV
    Ausgabe 09/2018

    Radiologisches Telekonsil auch bei ASV möglich

    Radiologen können auch bei Patienten, die im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden, die telekonsiliarische Beurteilung von Röntgenaufnahmen abrechnen. Diese auf bestimmte Krankheitsbilder bezogene Erweiterung des Behandlungsumfangs regelt ein am 23.06.2018 in Kraft getretener Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.03.2018. Für die Durchführung und Abrechnung des Telekonsils gelten die Vorgaben im EBM (s.  RWF Nr. 1/2017, Seite 3 ). Die Abrechnung des Telekonsils erfolgt mit der Nr. 34810 EBM.

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  • Datenschutz
    Ausgabe 09/2018

    Diese Folgen hat die DS-GVO für die Privatliquidation im Krankenhaus

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat weitreichende Folgen für die Verarbeitung von Daten im Krankenhaus. Auch für die Privatliquidation ärztlicher Leistungen in der Chefarztambulanz und im Rahmen stationärer Wahlleistungen werden Daten von Patienten verarbeitet. Dies geschieht z. T. durch privatärztliche Verrechnungsstellen (PVS). Welche Vorgaben der DS-GVO für die Datenverarbeitung in der Privatliquidation gelten und wie Sie diese umsetzen, fasst der folgende Beitrag zusammen.

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