Direkt zum Inhalt
Startseite
  • Startseite
  • Aktuelle Ausgabe als PDF
  • Downloads
  • Archiv

Rubriken

  • Kassenabrechnung
  • Privatliquidation
  • Recht
  • Kooperationen
  • Praxis-/Klinikmanagement
  • Finanzen und Steuern

 

 

Ihr Browser unterstützt keine Video-Inhalte.

  • Strafrecht
    Ausgabe 09/2016

    Einkaufsvorteile beim Kontrastmittelbezug – Strafbarkeitsrisiken vermeiden

    Vorrangig soll das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen den Wettbewerb im Gesundheitswesen und das Vertrauen der Patienten in die Integrität ärztlicher Entscheidungen schützen. Allerdings findet Wettbewerb im Gesundheitswesen nur punktuell statt. Zu erwarten ist deshalb, dass vor allem solche Verhaltensweisen einer strafrechtlichen Sanktionierung zugeführt werden, die entgegen den Steuerungs- und Ordnungsmechanismen des Gesundheitswesens der eigennützigen Bereicherung dienen.

    [Zum Beitrag]
  • Kurz informiert
    Ausgabe 09/2016

    Patienten-Infos online zum Thema Strahlung

    Das Institut für Medizinische Physik und Strahlenschutz der Technischen Hochschule Mittelhessen hat unter www.strahlung-information.de typische Patienten-Fragen zu Radiologie, Diagnostik, Strahlentherapie und -schutz beantwortet.

    [Zum Beitrag]
  • Kurz informiert
    Ausgabe 09/2016

    Kein erhöhtes Krebsrisiko für Radiologen

    Ein Vergleich zwischen den Sterbedaten von US-amerikanischen Radiologen und Psychiatern zeigt, dass für Radiologen, die vor 1940 approbiert wurden, ein deutlich erhöhtes Krebssterberisiko bestanden hat, danach nicht mehr (Radiology 2016; doi:10.1148/radiol.2016152472).

    [Zum Beitrag]
  • Praxiserweiterung
    Ausgabe 09/2016

    Aufnahme eines Juniorpartners: Der BFH präzisiert das „Gewinnvorabmodell“

    Die Neuaufnahme eines Partners in eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist in der Regel mit der Zahlung eines Kaufpreises verbunden. Um als Seniorpartner den Kaufpreis nicht sofort, sondern über mehrere Jahre hinweg versteuern zu müssen, eignet sich das Gewinnvorabmodell. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu ein Urteil mit wichtigen Gestaltungshinweisen veröffentlicht, das Sie kennen sollten, wenn Sie eine Praxiserweiterung planen (vom 27.10.2015, Az. VIII R 47/12).

    [Zum Beitrag]
  • Jobsharing
    Ausgabe 09/2016

    Nachträgliche Reduzierung der Gesamtpunktzahl-volumina ist rechtens

    Bei der Errechnung und Mitteilung des Faktors zur Anpassung der Gesamtpunktzahlvolumina bei Beschränkung des Praxisumfangs handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Der Arzt genießt daher bei fehlerhafter Berechnung keinen Vertrauensschutz (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 16.3.2016, Az. L 5 KA 3957/12).

    [Zum Beitrag]
  • Patientenversorgung
    Ausgabe 09/2016

    Download „Die ASV auf einen Blick“

    Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) kommt nur schleppend in Gang. Lediglich 334 Patienten wurden im III. Quartal 2015 im Rahmen dieser Versorgungsform behandelt. Als ein Grund für diesen Zustand wird der bürokratische Aufwand gesehen, der bei der Teilnahme an der ASV entsteht.

    [Zum Beitrag]
  • ASV
    Ausgabe 09/2016

    Die Richtlinie zu gynäkologischen Tumoren ist in Kraft

    Patientinnen, die an gynäkologischen Tumoren erkrankt sind, können jetzt auch im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) ist zum 10. August 2016 in Kraft getreten.

    [Zum Beitrag]
  • Benchmark
    Ausgabe 09/2016

    Kennzahlen: Kosten einer radiologischen klinischen Versorgung

    Der Aufwand und die Kosten der radiologischen Versorgung lassen sich über die modalitäten- und zuweiserbezogenen Fallkosten abbilden. Eine Rolle spielt dabei jeweils der Personalkostenanteil. Von besonderem Interesse ist die Wirkung der radiologischen auf die klinischen Versorgungsprozesse. Dabei wird hier der Komplex der Mehrfachuntersuchungen unter Kostenaspekten beleuchtet.

    [Zum Beitrag]

AGB und Datenschutz

AGB und Datenschutz

Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.

Cookie-Einstellungen

Impressum

Impressum

Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de

>>Weiterlesen

Kontakt zur Redaktion

Kontakt zur Redaktion

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.

>>Zum Kontaktformular

Produktinformation

Produktinformation

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.

>>Zum Kontaktformular