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  • Arbeitsvertrag
    Ausgabe 08/2015

    Welche Fehler Sie beim Arbeitsvertrag mit dem Praxispersonal vermeiden sollten

    Wie heißt es so schön: Der beste Vertrag ist derjenige, den man nie wieder aus der Schublade holen muss. Aber leider ist das nicht unbedingt der Regelfall. Wenn es zum Streit mit dem Praxispersonal kommt, spart ein klarer Arbeitsvertrag oft Zeit und Kosten. Die Grundsätze zur Vertragsgestaltung erfahren Sie in diesem Beitrag.

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  • Zulassungsrecht
    Ausgabe 08/2015

    Mammographie-Screening: PVA kann Genehmigung eines Dritten anfechten

    Ein programmverantwortlicher Radiologe (PVA) im Mammographie-Screening gemäß 9.2 BMV-Ä kann zumindest im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die einem dritten Radiologen faktisch erteilte Genehmigung als PVA anfechten. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (NRW) mit Beschluss vom 6. Mai 2015 (Az. L 11 KA 10/14 B ER).

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  • Betriebsprüfung
    Ausgabe 08/2015

    Vier wichtige Hinweise zur steuerlichen Betriebsprüfung

    Da viele radiologische Praxen als „Großbetriebe“ eingestuft werden, bekommen sie relativ regelmäßig Besuch von Betriebsprüfern – so etwa alle drei Jahre. Damit Sie als Praxisinhaber gut gewappnet sind, haben wir nachfolgend vier wichtige Hinweise zusammengestellt, die Ihnen helfen, den Besuch der Prüfer unbeschadet zu überstehen. Weitere Hinweise – etwa zum Konfliktpotenzial bei der Abschreibungsdauer von Großgeräten oder zum Umgang mit aufwendigen Umbauten – finden Sie im RWF Nr. 06/2013, Seite 3.

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  • Privatliquidation
    Ausgabe 08/2015

    Die Abrechnungsgesellschaft des Radiologen rechnet falsch ab – was kann der Arzt tun?

    Wie sollte der Radiologe reagieren, wenn er feststellt, dass seine Abrechnungsgesellschaft falsch abrechnet? Diese Frage wird nachfolgend anhand eines praktischen Falls, in dem die Abrechnungsgesellschaft regelmäßig unberechtigterweise die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Nr. 5 ansetzt, erörtert und beantwortet.

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  • Gesetzgebung
    Ausgabe 08/2015

    ElterngeldPlus: Chefärzte sollten Ausfälle von Ärzten rechtzeitig einkalkulieren

    Der Bundestag hat eine Flexibilisierung der Elternzeit für ab dem 1. Juli 2015 geborene Kinder beschlossen, auf die sich auch der Chefarzt als Leiter seiner Abteilung einstellen sollte. Die dann mögliche Verdopplung der Bezugsdauer des Elterngeldes wird zu einer verstärkten Nachfrage nach Teilzeittätigkeit führen – und möglicherweise eine Umorganisation erforderlich machen.

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 08/2015

    Zusatzaufgaben für Chefärzte: Wann darf die Klinikleitung diese übertragen?

    Immer häufiger werden Chefärzte von der Klinikleitung gedrängt, einer Übertragung von Unternehmerpflichten zuzustimmen – meist geht es dabei um Arbeitsschutzvorschriften. Die vorformulierten Schreiben tragen Überschriften wie „Pflichtenübertragung – Betrieblicher Arbeitsschutz“ oder „Übertragung von Arbeitgeberpflichten“ und haben das Ziel, die Verantwortung des Chefarztes weitreichend auszudehnen.

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  • Kindergeld
    Ausgabe 08/2015

    Familienkasse verlangt ab 2016 zwei Identifikationsnummern

    Um zu vermeiden, dass mehrere Personen für ein Kind gleichzeitig Kindergeld beziehen, müssen Eltern der Familienkasse ab dem Jahr 2016 ihre eigene Identifikationsnummer und die ihres Kindes mitteilen. Wenn der Familienkasse am 1. Januar 2016 nicht beide Nummern vorliegen, stellt sie die Kindergeldzahlung ein. Daher sollten die Berechtigten der Familienkasse die Identifikationsnummern (stehen in der Regel auch im Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers) rechtzeitig übermitteln.

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