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  • Antikorruptionsgesetz
    Ausgabe 06/2017

    Referentenhonorar und Co. – Schließen Sie Risiken aus Ihren Kooperationsverträgen aus

    Das Antikorruptionsgesetz von Mitte 2016 und die strenge Handhabung der Ärztekammer Niedersachsen bei industriegeförderten Fortbildungsveranstaltungen sorgt bei Ärzten nach wie vor für große Verunsicherung: Welche Referententätigkeit dürfen sie sich von der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie honorieren lassen? Zu welchen Kongressen dürfen sich Ärzte straffrei einladen lassen? Welche Gewinnbeteiligungen an Unternehmen oder bezahlte Anwendungsbeobachtungen sind jetzt noch erlaubt? Diese Fragen sind Anlass für jeden Arzt, eigene Verträge unter die Lupe zu nehmen.

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  • Mietrecht
    Ausgabe 06/2017

    Das bedeutet ein Ankaufsrecht in einem Arztpraxis-Mietvertrag

    In einigen Mietverträgen über Arztpraxen (= Geschäftsraummietverträge) gibt es neben oder anstelle eines Vorkaufsrechts Vereinbarungen über ein Ankaufsrecht. Im Vergleich zum Vorkaufsrecht liegt ein Ankaufsrecht vor, wenn sich der Vermieter und Eigentümer des Mietobjekts vertraglich verpflichtet, bei einem beabsichtigten Verkauf des Mietobjekts dieses zuerst dem Mieter anzubieten.

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  • Sozialversicherungsrecht
    Ausgabe 06/2017

    Der nicht in den Praxisbetrieb eingebundene Radiologe ist selbstständig tätig

    Ein Radiologe unterliegt nicht der Sozialversicherungspflicht, wenn er zwar als Urlaubsvertretung in einer Praxis befundet, dabei aber seine Tätigkeit frei gestaltet (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2017, Az. L 11 R 2433/16 ).

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  • Arbeits-/Vertragsarztrecht
    Ausgabe 06/2017

    Keine Bereicherungsansprüche bei nichtiger „Stiftung“ eines Vertragsarztsitzes

    Ist der Vertrag zwischen einem Facharzt für Radiologie und einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) über die „Stiftung“ der vertragsärztlichen Zulassung nichtig, besteht kein Anspruch des Facharztes auf Wertersatz. Bei der vertragsärztlichen Zulassung handelt es sich nicht um eine vermögensrechtlich nutzbare Rechtsposition. Einer bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung steht entgegen, dass ein isolierter Handel mit Vertragsarztsitzen ohne Praxis unzulässig ist (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 22.04.2016, Az. 10 Sa 796/15 ).

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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Ausgabe 06/2017

    So kann der Käufer den gesamten Kaufpreis für die Arztpraxis von der Steuer absetzen

    Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Aufwendungen im Zusammenhang mit einem kassenärztlichen Nachfolgeverfahren ist klargestellt: Der Käufer einer Arztpraxis kann den gesamten Kaufpreis steuerlich als Absetzungen für Abnutzung (AfA) ansetzen, wenn er außer der Kassenarztzulassung die gesamte Kassenarztpraxis erworben hat. Durch zwei aktuelle Grundsatzentscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) herrscht insofern nun Klarheit (Urteile vom 21.2.2017, Az. VIII R 7/14 und Az. VIII R 56/14 ).

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