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    Ausgabe 06/2009

    Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärzten darf sich „Zentrum“ nennen

    Eine Gemeinschaftspraxis aus zwei Ärzten darf sich als „Arztzentrum“ bezeichnen. Dies hat das Landesberufsgericht für Heilberufe beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschluss vom 3.9.2008, Az: 6t E 429/08.T). Damit ist die Ärztekammer gescheitert, ein Berufsgerichtsverfahren gegen zwei Hausärzte einer Gemeinschaftspraxis einzuleiten, die ihre Praxis als „Hausarztzentrum“ bezeichnet haben.  

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  • Vergütung bei ambulanter/stationärer Versorgung
    Ausgabe 06/2009

    Sektorenübergreifende Kooperation – gilt die GOÄ?

      von Rechtsanwalt Dr. Tobias Eickmann, Kanzlei am Ärztehaus, Frehse Mack Vogelsang, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

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  • Honorarreform 2009
    Ausgabe 06/2009

    Bewertungsausschuss beschließt RLV-Änderungen

    In Ausgabe Nr. 3/2009 hatten wir bereits kurz über die von der KBV zum 1. Juli 2009 geplanten Änderungen an der RLV-Systematik berichtet. Am 20. April hat der Bewertungsausschuss perse Änderungen zur Berechnung und Anpassung der arzt- und praxisbezogenen Regel­leistungsvolumen beschlossen. Die Änderungen treten grundsätzlich erst zum 1. Juli 2009 in Kraft.

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  • Fortbildungspflicht
    Ausgabe 06/2009

    Stichtag 30. Juni 2009: Bei fehlenden Punkten wird Honorar gekürzt!

    Vertragsärzte, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren, müssen bis zum 30. Juni 2009 insgesamt 250 Fortbildungspunkte gesammelt haben, um so den gesetzlich geforderten Nachweis über die Erfüllung der Fortbildungspflicht zu erbringen. Ärzten, denen dies nicht gelingt, wird das Honorar um zehn bis 25 Prozent gekürzt.

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