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  • Interview
    Ausgabe 05/2022

    „Die Entwicklung der Computertomografie ist bis heute faszinierend“

    50 Jahre Computertomografie: Das „Arbeitspferd der Radiologie“ wird ein halbes Jahrhundert alt. Der Deutsche Röntgenkongress (Röko) widmet der Computertomografie (CT) daher einen Schwerpunkt. Prof. Dr. Heinz-Peter Schlemmer ist Leiter der Abteilung Radiologie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg und Sprecher des Forschungsschwerpunkts Bildgebung und Radioonkologie am DKFZ. Er hat zudem die Professur für Radiodiagnostische Onkologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg inne. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) sprach mit ihm über Vergangenheit und Zukunft der CT in der Humanmedizin.

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  • Leserforum
    Ausgabe 05/2022

    Wie ist ein Ganzkörper-MRT nach EBM abzurechnen?

    Frage: „Wie rechnen wir ein Ganzkörper-MRT als Kassenleistung korrekt ab?“

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  • Coronapandemie
    Ausgabe 05/2022

    GOÄ-Hygienepauschale geht – Faktorsteigerung und Materialkosten-Abrechnung weiter möglich

    Die GOÄ-Hygienepauschale für erhöhte Hygienekosten im Zusammenhang mit der Coronapandemie ist seit dem 01.04.2022 nicht mehr berechnungsfähig. Dennoch können Ärztinnen und Ärzte erhöhte Hygienekosten im Rahmen der Privatliquidation berücksichtigen. Dafür stehen weiterhin die Faktorsteigerung sowie die Abrechnung bestimmter Materialkosten zur Verfügung.

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  • Leserforum
    Ausgabe 05/2022

    Radiofrequenzablation mit Nr. 3185 GÖA analog abrechnen

    Frage: „Darf die Radiofrequenzablation (RFA) je Segment berechnet werden? Welche Ziffer kann man für das Verfahren mittels Mikrowellenablation ansetzen? Im konkreten Fall wurde die Mikrowellenablation eines hepatozellulären Karzinoms zusätzlich zur RFA durchgeführt. Wie erfolgt die Privatliquidation?“

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  • Leistungsrecht
    Ausgabe 05/2022

    Voraussetzungen für den Anspruch auf regelmäßige MRT der Mamma

    Innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht kein Anspruch auf regelmäßige Mamma-MRT-Untersuchungen. Ausnahmsweise kann im Einzelfall bei fachärztlicher Indikationsstellung entsprechend Anlage I der Richtlinie Methoden Vertragsärztliche Versorgung ( MVV-Richtlinie ) eine Kostenübernahme erfolgen, jedoch nur bei Einhaltung des Beschaffungswegs (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.11.2021, Az. L 16 KR 309/20).

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  • Leistungsrecht
    Ausgabe 05/2022

    Keine Kostenerstattung von PET/CT-Leistungen nach Basalzellkarzinom

    Das Sozialgericht (SG) Karlsruhe hat die Erstattungsklage einer Patientin gegen ihre Krankenkasse, mit der sie die Kostenübernahme für eine PET/CT zur frühzeitigen Erkennung von Metastasen nach einer operativen Entfernung eines Basalzellkarzinoms erwirken wollte, abgelehnt.

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  • Arbeitsrecht
    Ausgabe 05/2022

    Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei einer Weiterbildung zum Facharzt

    Eine Vertragsklausel, die bei einem in Weiterbildung zum Facharzt befindlichen Arzt für einen Zeitraum von 42 Monaten eine ordentliche Kündigung ausschließt, kann unwirksam sein. Das Arbeitsverhältnis eines in der Weiterbildung zum Facharzt befindlichen approbierten Arztes sollte laut einer Klausel – nach Ablauf der Probezeit – erst nach 42 Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ordentlich gekündigt werden können. Aus Sicht des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg benachteiligt eine solche Klausel den in der Weiterbildung befindlichen Arzt entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher nach § 307 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unwirksam (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.05.2021, Az. 1 Sa 12/21).

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  • Infektionsschutz
    Ausgabe 05/2022

    Ärzte dürfen Patienten zum Tragen von Masken in der Praxis verpflichten

    Zum 20.03.2022 wurde das Infektionsschutzgesetz erneut geändert und u. a. das Konzept der Infektionsschutzmaßnahmen angepasst: Ein genereller Basisschutz gilt nur noch beschränkt auf die Orte, an denen der Schutz besonders vulnerabler Gruppen ihn erfordert, wie z. B. in Pflegeheimen. Weitergehende Maßnahmen sind nur bei einer regionalen bedrohlichen Infektionslage (sog. „Hotspot“) möglich. Die Frage nach dem rechtmäßigen Umgang mit der Maskenpflicht stellt sich daher auch für niedergelassene Ärzte erneut. Vorab: Das Recht zur Anordnung der Pflicht hat jede Praxis in jedem Fall.

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