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  • Plausibilitätsprüfung
    Ausgabe 05/2016

    Überschrittene Zeitprofile beweisen keine Falschabrechnung

    Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stellen die sachlich-rechnerische Richtigkeit der vertragsärztlichen Abrechnungen insbesondere durch Plausibilitätsprüfungen fest. Dabei sind Abrechnungsauffälligkeiten Indizien für eine Falschabrechnung. Doch die Überschreitung bloß geschätzter und nicht bedarfsplanerisch vorgegebener Zeitprofile kann keine Falschabrechnung bedeuten.

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  • Guerbet lädt ein
    Ausgabe 05/2016

    97. Deutscher Röntgenkongress 2016 in Leipzig

    Wir laden Sie herzlich ein, vom 4. bis 6. Mai unseren Ausstellungsstand und am 6. Mai unser Lunchsymposium zu besuchen (Congress Center Leipzig/Messe Leipzig, Halle 2, Stand C.17).  

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  • Abrechnung GOÄ
    Ausgabe 05/2016

    So können Sie den Zuschlag 5377 mehrfach berechnen

    Zusätzlich zu den GOÄ-Positionen des Abschnitts OI7 (Computertomographie) ist für computergesteuerte Analysen der Zuschlag 5377 berechnungsfähig. Probleme mit Kostenträgern und Beihilfestellen ergeben sich regelmäßig, wenn mehrere CT-Untersuchungen in einer Sitzung durchgeführt und der Zuschlag 5377 dementsprechend mehrfach abgerechnet wird. Die Einwände der Kostenträger stützen sich auf gängige Kommentare zur GOÄ, nach denen vermeintlich die Nr. 5377 nur einmal je Sitzung berechnungsfähig sein soll. Doch das lässt sich so aus der GOÄ nicht ableiten.

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  • Personal
    Ausgabe 05/2016

    Teure Fehler beim Kündigungsschreiben können vermieden werden

    Ein fehlerhaftes Kündigungsschreiben kann zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber nicht mehr als zehn Arbeitnehmer regelmäßig beschäftigt. Zwar ist eine weitere (korrigierte) Kündigung im Fall der unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen. Der Zeitraum zwischen den beiden Kündigungsschreiben kann aber Lohnansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben. Diese Probleme können vermieden werden, wenn Praxisinhaber bzw. Klinikleitung die Form des Kündigungsschreibens einhalten und auf bestimmte Formulierungen verzichten.

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  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 05/2016

    Der Widerspruchsbescheid ist keine individuelle Beratung durch die Prüfstelle

    Dem Vertragsarzt muss im Rahmen der sogenannten individuellen Beratung nach § 106 Abs. 5e S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V zumindest eine Beratung angeboten werden. Die Übermittlung des Widerspruchbescheids genügt insoweit nicht – es bedarf eines gesonderten Beratungsangebots (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 8.12.2015, Az. S 28 KA 1344/14 ).

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  • Krankenhausvergütung
    Ausgabe 05/2016

    Für Kontrastmittel-MRT des Herzens reicht stationäre Aufnahme von einem Tag

    Für ein MRT des Herzens mit Kontrastmitteln reicht die stationäre Aufnahme von einem Tag aus. Sind organisatorisch mehr Tage erforderlich, weil ein solches MRT nicht kurzfristig gemacht werden kann, oder braucht der Versicherte Bedenkzeit, ist er zu entlassen bzw. gar nicht erst aufzunehmen (Landessozialgericht [LSG] Sachsen-Anhalt, Urteil vom 3.9.2015, Az. L 6 KR 69/12 ).

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  • Sonderausgabe für Chefärzte
    Ausgabe 05/2016

    Honorare sichern – Angriffe abwehren

    Die Krankenkassen versuchen mit allen Mitteln, Arzt-Honorare zu senken. Daher sollte der Chefarzt genau wissen, wann ihm welche Honorare zustehen und wie er Angriffe darauf abwehren kann.

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