Direkt zum Inhalt
Startseite
  • Startseite
  • Aktuelle Ausgabe als PDF
  • Downloads
  • Archiv

Rubriken

  • Kassenabrechnung
  • Privatliquidation
  • Recht
  • Kooperationen
  • Praxis-/Klinikmanagement
  • Finanzen und Steuern

 

 

Ihr Browser unterstützt keine Video-Inhalte.

  • Kooperationen
    Ausgabe 05/2015

    BSG konkretisiert Vorgaben für die Gründung von Teil-BAG zwischen Vertragsärzten

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit zwei Urteilen die Vorgaben für die Gründung von Teil-Berufsausübungsgemeinschaften (Teil-BAG) zwischen Vertragsärzten konkretisiert. Demnach schließt die Einbringung der gesamten Tätigkeit eines Arztes in eine Teil-BAG die Gründung ebenso aus wie unklare und nicht hinreichend transparente Regelungen zur Gewinnverteilung in den Gesellschaftsverträgen (BSG Urteile vom 25.3.2015 – Az. B 6 KA 24/14 R und B 6 KA 21/14 R, noch nicht veröffentlicht).

    [Zum Beitrag]
  • Guerbet lädt ein
    Ausgabe 05/2015

    96. Deutscher Röntgenkongress 2015 in Hamburg

    Wir laden Sie herzlich am 14. und 15. Mai von 9:00 bis 18:00 Uhr zu einem Besuch auf unseren Ausstellungsstand ein (Halle H, Stand D.09). Es erwarten Sie:

    [Zum Beitrag]
  • Konkurrenzschutzklauseln
    Ausgabe 05/2015

    Wettbewerbsverbot immer nur zwei Jahre?

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 20. Januar 2015 (Az. II ZR 369/13) auch für die Auseinandersetzung von Kapitalgesellschaften entschieden, dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer von fünf Jahren sittenwidrig ist und keinen Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verletzung des Verbots begründen kann. Im Regelfall betrage die zeitliche Höchstgrenze zwei Jahre.

    [Zum Beitrag]
  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 05/2015

    Kein Kooperationszuschlag auf QZV-Leistungen – auch nicht für Radiologen

    Die Gewährung des Zuschlags für Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) nur auf Regelleistungsvolumina (RLV) und nicht auch auf die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) für das Quartal III/2010 durch die KV Bayerns (KVB) ist rechtmäßig gewesen – auch bei Radiologen. So hat das Sozialgericht (SG) München mit Urteil vom 21. Oktober 2014 (Az. S 38 KA 1014/13) entschieden.

    [Zum Beitrag]
  • Leserforum EBM
    Ausgabe 05/2015

    Abrechnung einer MRT des Schädels mit Akustiksequenzen

    Frage: „Welche Möglichkeiten zur Abrechnung ergeben sich bei einer MRT-Untersuchung des Schädels mit Akustikussequenzen. Konkret: PD & T2 transversal, DWI transversal, T1 transversal, FLAIR koronar, T2 sagittal, T1 transversal nach KM, T1 transversal ACN nach KM, T1 koronar ACN nach KM. Kann man außer der EBM-Ziffer 34410 noch die Ziffer 34421 berechnen? Und wenn ja, wie ist dies zu begründen?“

    [Zum Beitrag]
  • Download des Monats
    Ausgabe 05/2015

    KBV-Broschüre „Arbeiten im Team“

    Jüngst hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rahmen ihrer Reihe „PraxisWissen“ die 24-seitige Broschüre „Arbeiten im Team“ herausgegeben. Die Broschüre enthält grundlegende Informationen zu Praxisformen sowie zu Möglichkeiten der Kooperation. Sie gibt Ärzten Hilfen für die Entscheidung, welche Art der Kooperation für sie die richtige ist.

    [Zum Beitrag]
  • Arzthaftungsrecht
    Ausgabe 05/2015

    Die Haftung des Oberarztes: Gerät er nur bei eigenen Fehlern in die Schusslinie?

    Leitende Ärzte können nicht nur für eigene, sondern auch für Fehler der nachgeordneten Mitarbeiter haftbar gemacht werden. Für Chefärzte ist das „Organisationsverschulden“ in der Rechtsprechung seit langem etabliert. Doch auch der Oberarzt kann ins Visier geraten – sei es bei Fehlern der Assistenzärzte, bei Fehlabrechnungen oder bei Mängeln in der Organisation. Der folgende Beitrag erklärt, wann der Oberarzt wirklich haftet.

    [Zum Beitrag]
  • Chefarztvertragsrecht
    Ausgabe 05/2015

    Honorarrückforderung: Chefarzt ohne Liquidationsrecht ist der falsche Adressat

    Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) lässt nach Ansicht des Landgerichts (LG) München eine Regelung zwischen Chefarzt und Klinik zu, nach der das Liquidationsrecht für privatärztliche Leistungen bei der Klinik verbleibt und der Chefarzt einen Anteil aus dem Erlös erhält. In diesem Fall zahlt der Patient das Honorar an die Klinik, die wiederum den vereinbarten Anteil an den Chefarzt auszahlt.

    [Zum Beitrag]

AGB und Datenschutz

AGB und Datenschutz

Wir bedanken uns für Ihren Besuch auf dieser Website. Hier finden Sie unsere
>>AGB
und unsere
>>Datenschutzbestimmungen.

Cookie-Einstellungen

Impressum

Impressum

Guerbet GmbH
Otto-Volger-Straße 11,
65843 Sulzbach/Taunus
Telefon: 06196 762-0
www.guerbet.de
E-Mail: info@guerbet.de

>>Weiterlesen

Kontakt zur Redaktion

Kontakt zur Redaktion

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Berichterstattung haben, erreichen Sie uns über das nachstehende Kontaktformular.

>>Zum Kontaktformular

Produktinformation

Produktinformation

Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu Produkten der Guerbet GmbH haben, kontaktieren Sie uns bitte hier.

>>Zum Kontaktformular