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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 05/2011

    Kein Anspruch auf nachträgliche Korrektur von KV-Abrechnungen

    KVen sind berechtigt, ein abgestuftes System für verspätete Abrechnungen vorzusehen, das angemessen zwischen unrichtigen und gänzlichem Fehlen von Abrechnungen differenziert. Dieses Urteil hat das Sozialgericht Marburg 8. September 2010 getroffen (Az: S 12 KA 732/09).  

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  • Steueränderungen
    Ausgabe 05/2011

    Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit Änderungen zur Selbstanzeige beschlossen

    Über den Entwurf zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, der unter anderem die Verschärfung der Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige vorsah, hatten wir bereits in Ausgabe 2/2011 berichtet. Inzwischen wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat am 5. April abgesegnet. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung – voraussichtlich Anfang Mai – in Kraft.

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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Ausgabe 05/2011

    Strahlentherapie ist für Radiologen fachfremd

    Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat einem Radiologen in einem Beschluss vom 23. Februar 2011 (Az: S 14 KA 232/09) verwehrt, Leistungen nach den EBM-Nrn. 25310 (Weichstrahl- oder Orthovolttherapie) und 25340 (Bestrahlungs­planung für die perkutane Bestrahlung ohne Rechnerunterstützung und inpiduelle Dosisplanung) abzurechnen.  

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 05/2011

    Mengenbegrenzung für extrabudgetäre Leistungen – Was kommt auf Sie zu?

    Mit dem sogenannten GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) hat der Gesetzgeber Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung extrabudgetärer Leistungen für die Jahre 2011 und 2012 verbindlich vorgeschrieben. Jetzt sind die KVen und Krankenkassen verpflichtet, auf regionaler Ebene Maßnahmen zur Aus­gabenbegrenzung derjenigen vertragsärztlichen Leistungen zu vereinbaren, die zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (Morbi-GV) von den Krankenkassen bezahlt werden.

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  • Verjährung von Honoraransprüchen
    Ausgabe 05/2011

    Zeitpunkt der Rechnungsstellung ausschlaggebend

    Die Frist für die Verjährung eines privatärztlichen Honoraranspruchs beginnt erst mit Erteilung einer Rechnung, die den formellen Voraussetzungen nach § 12 der GOÄ entspricht und nicht mit dem Abschluss der Behandlung. Dies entschied das Amtsgericht München in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 28. September 2010 (Az: 213 C 18634/10).  

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