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  • Praxis-/Klinikmanagement
    Ausgabe 04/2017

    Diese Änderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung sind praxisrelevant

    Fehler und Mängel bei Medizinprodukten oder eine falsche Bedienung bedeuten nicht nur eine Gefahr für den Anwender, sondern vor allem auch für den Patienten. Um die Sicherheit von Patienten, Anwendern und Dritten beim Einsatz von Medizinprodukten zu gewährleisten, ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geschaffen worden. Diese ist zum 01.01.2017 geändert worden. Ziel der Neuerungen ist – neben einer praxisgerechteren Ausgestaltung der Regelungen zur besseren Verständlichkeit – die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus. Hier die wichtigsten Änderungen mit Blick auf die Relevanz für den radiologischen Fachbereich.

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  • Abrechnungsgenehmigung
    Ausgabe 04/2017

    Indikationsliste für PET/CT erweitert

    Die Indikationsliste für die PET/CT-Untersuchungen in der ambulanten Versorgung ist erweitert worden: Eine solche Untersuchung kann künftig bei Patienten mit fortgeschrittenen Kopf-Hals-Tumoren oder mit unbekannten Primärtumorsyndromen des Kopf-Hals-Bereichs durchgeführt werden, um die invasiven Eingriffe Neck Dissection und laryngoskopische Biopsie zu vermeiden (Gemeinsamer Bundesausschuss [G-BA], Beschluss vom16.03.2017).

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  • Leserforum
    Ausgabe 04/2017

    Abrechnung eines MRT aus der Notaufnahme

    Frage: „Ich arbeite als Assistenzarzt in der radiologischen Abteilung eines kleineren Krankenhauses ohne Kassenzulassung für MRT-Untersuchungen. Von Zeit zu Zeit kommen junge Patienten zum Ausschluss einer ICB vom Hausarzt in die Notaufnahme und wollen eine Bildgebung. Dieser Ausschluss muss beispielsweise bei einem 14-jährigen Patienten aus strahlenschutztechnischen Bedenken mittels MRT erfolgen. Gibt es Ausnahmeregelungen, wonach in einem solchen Fall trotzdem eine MRT-Untersuchung durchgeführt und abgerechnet werden kann?“

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  • Leserforum
    Ausgabe 04/2017

    Zur CT-Untersuchung nach EBM-Nr. 34341 und den Zuschlägen 34343, 34344 sowie 34345

    Frage 1: „ Es werden ein Kontrastmittel gespritzt und das CT Abdomen gefahren. Kommen die EBM-Nrn. 34341 und 34345 zum Ansatz?“

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  • Gemeinschaftspraxis
    Ausgabe 04/2017

    So vermeiden Sie die Steuerfalle beim Tod eines Gesellschafters

    In zahlreichen Gesellschaftsverträgen von Gemeinschaftspraxen ist geregelt, dass der Gesellschaftsanteil beim Tod eines Gesellschafters von den Erben an die verbleibenden Gesellschafter entgeltlich übertragen werden muss. Anschließend gehen die verbleibenden Gesellschafter häufig hin und veräußern den erworbenen Anteil an einen neuen Kollegen weiter. Bei derartigen Fallgestaltungen – die in der Vertragspraxis wohl als Regelfall anzunehmen sind – ergeben sich für die verbleibenden Gesellschafter ertragsteuerlich sehr unerfreuliche Situationen, soweit hier nicht im Vorfeld konkret gestaltet wird.

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  • Praxisentwicklung
    Ausgabe 04/2017

    Sind die Patientenbewertungen über jameda Segen oder Fluch?

    Das aktuelle Patientenbarometer von jameda zeigt, wie zufrieden oder unzufrieden Patienten mit ihren Fachärzten in Deutschland sind. Wenn Ärzte mehrmals schlecht von ihren Patienten bewertet werden, kann ihr jameda Gesamtnotenprofil eine Note zwischen 4 und 6 aufweisen. Teilweise ist die Bewertung sogar mit verheerenden Kommentaren, unseriösen Schmähkritiken und Beleidigungen verbunden, die mit einer sachlichen und konstruktiven Patientenrückmeldung nichts mehr zu tun haben.

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