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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 04/2009

    Neufassung der Ultraschall-Vereinbarung zum 1. April 2009 in Kraft

    Nach langem Vorlauf haben KBV und Kassen sich auf eine neue Ultraschall-Vereinbarung geeinigt, die nunmehr zum 1. April 2009 in Kraft tritt. Die neue Vereinbarung schreibt unter anderem deutlich erhöhte Anforderungen an Ultraschallgeräte vor. Grund für hektische Neuanschaffungen gibt es aber nicht: Für bisherige Geräte gilt eine Übergangsfrist von vier Jahren – diese dürfen also noch bis zum 31. März 2013 weiter genutzt werden.  

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  • Versorgungsengpass Radionuklide
    Ausgabe 04/2009

    PET-Untersuchungen: Übergangsregelung bis 30. Juni 2009 verlängert

    Unverändert steht das 99m-Technetium für Knochenszintigraphien nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Aus diesem Grunde haben KBV und Krankenkassen die Übergangsregelung zur Durchführung von PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid nochmals bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Demnach können PET-Untersuchungen mit 18-Fluorid als vorübergehende Alternative zur Knochenszintigraphie bei GKV-Versicherten weiterhin durchgeführt und abgerechnet werden,  

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  • Wirtschaftlichkeitsbonus
    Ausgabe 04/2009

    Unterschiedliche Auslegungen zur Vergütung und Konsequenzen für die Fallzählung

      Der Wirtschaftlichkeitsbonus Labor (Nr. 32001), der von den KVen bei der Abrechnung automatisch zugesetzt wird, beträgt für Radiologen fünf Punkte, für Nuklearmediziner immerhin 45 Punkte je Fall. Da bei der Berechnung Überweisungsfälle mit Auftragsleistungen nicht mitzählen und Nuklearmediziner – im Gegensatz zu Radiologen – in gewissem Umfang auch Überweisungen zur Mitbehandlung erhalten, ist der Wirtschaftlichkeitsbonus praktisch nur für Nuklearmediziner relevant.

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