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  • Interview
    Ausgabe 03/2022

    „Aufgrund der positiven Resonanz wird der Röko auch in Zukunft ein digitales Programm haben!“

    „Vielfalt leben – Zukunft gestalten“ – der Titel des 103. Deutschen Röntgenkongresses (Röko) klingt wie ein Appell. Er stammt von Dr. med. Kerstin Westphalen, der diesjährigen Präsidentin des Röko. Sie ist Chefärztin am Institut für diagnostische und interventionelle Radiologie der DRK Kliniken in Berlin-Köpenick und Leiterin des Degir-Zentrums für interventionelle Gefäßmedizin und minimalinvasive Therapie. Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte sie, welche Themen den Kongress prägen werden.

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  • Leserforum
    Ausgabe 03/2022

    Wie ist eine Fusionssonografie nach der GOÄ zu liquidieren?

    Frage: „Zu den neueren Verfahren der Bildgebung gehört auch die Fusionssonografie. Wie rechnen wir Untersuchungen mit dieser Methode nach der GOÄ korrekt ab?“

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  • Leserforum
    Ausgabe 03/2022

    GOÄ: Ist ein weiterer Arzt-Patienten-Kontakt nach dem Röntgen separat berechnungsfähig?

    Frage: „Zum abrechnungstechnisch relevanten Begriff der ‚Sitzung‘ habe ich folgende Frage: In vielen Fällen (vor allem bei Frakturen des oberen Sprunggelenks) findet in der Unfallabteilung der erste Arzt-Patienten-Kontakt (APK) statt; nach dem Röntgen (in der Radiologie) folgt ein weiterer APK (wieder in der Unfallabteilung). Ist diese zweite Besprechung dann als ‚medizinisch erforderlich‘ anzusehen? Kann in diesem Fall die Nr. 1 GOÄ zweimal berechnet werden (Begründung: weiterer APK nach dem Röntgen)?“

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  • Statistik
    Ausgabe 03/2022

    So viel verdienten Radiologie-Praxen 2019

    Für das „Vor-Corona-Jahr“ 2019 stehen gleich zwei umfangreiche statistische Veröffentlichungen zum wirtschaftlichen Geschehen in den Arztpraxen in Deutschland zur Verfügung: Anfang Dezember 2021 veröffentlichte das statistische Bundesamt ( Destatis ) aus der „Fachserie 2 / Reihe 1.6.1., Unternehmen und Arbeitsstätten“ die „Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten 2019“. Zudem erschien bereits im November 2021 vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI) das „ Zi-Praxis-Panel , Jahresbericht 2020. Wirtschaftliche Situation und Rahmenbedingungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2016 – 2019“. Der folgende Beitrag untersucht die Zahlen aus der Perspektive der Radiologie-Praxen.

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  • Interview
    Ausgabe 03/2022

    „Datenschutz ist Chefsache!“

    „Effektiver Datenschutz in der Radiologie“ lautet der Titel eines Webinars, das das Radiologen WirtschaftsForum am 27.04.2022 von 17:00 bis 18:30 Uhr veranstaltet. Als Referentin wird u. a. mit dabei sein die Hamburger Medizinrechtlerin Taisija Taksijan von der Kanzlei legal point . Ursula Katthöfer ( textwiese.com ) fragte sie zu typischen Fehlern beim Datenschutz in der Radiologie.

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  • Arbeitsverträge
    Ausgabe 03/2022

    Elektronische Signatur kann Befristung eines Arbeitsverhältnisses unwirksam machen

    Gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Grundsätzlich können auch elektronische Signaturen diesem Schriftformerfordernis genügen. Doch Vorsicht: Eine elektronische Signatur erfüllt dieses Erfordernis nicht, wenn für das genutzte System die erforderliche Zertifizierung nach der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO) fehlt. So das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin – und aus dem als befristet gedachten Arbeitsverhältnis wurde ein unbefristetes (Urteil vom 28.09.2021, Az. 36 Ca 15296/20 ).

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