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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 03/2017

    „Praxisinterne Vertretung“ in der BAG kann teuer werden

    Bei der gegenseitigen Vertretung innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist Vorsicht geboten. Verstöße gegen die vertragsärztlichen Vertretungsregelungen bzw. gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung können Honorar-Rückforderungen nach sich ziehen. Dies zeigt ein Fall, der jüngst vom Sozialgericht [SG] München entschieden wurde (Urteil vom 20.01.2017, Az. S 28 KA 698/15).

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  • Steuern
    Ausgabe 03/2017

    Erleichterte Trennung einer Berufsausübungsgemeinschaft

    Wenn Ärzte einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) getrennte Wege gehen, wird oft Praxisinventar mitgenommen oder eine Abfindung gezahlt. Dies hat in der Vergangenheit hohe Steuern ausgelöst. Doch der Bundesfinanzhof (BFH) hat inzwischen die steuerneutrale Auseinandersetzung deutlich vereinfacht (Urteil vom 17.09.2015, Az. III R 49/13 ).

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  • Qualitätsmanagement
    Ausgabe 03/2017

    Die radiologische Sicht auf die neue sektorenübergreifende QM-RL

    Spätestens bei der Organisation im Schnittstellenmanagement klopft das Thema Qualitätssicherung durch radiologische Anforderungen aus dem stationären und teilambulanten Bereich an die Pforten der Radiologie in Krankenhäusern und Praxen. Hier die wichtigsten Aspekte zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Richtlinie (RL) zum Qualitätsmanagement (QM) vom 16.11.2016.

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  • Arzt-Honorare
    Ausgabe 03/2017

    Der ermächtigte Radiologe muss die ärztlichen Leistungen persönlich erbringen

    Der ermächtigte Krankenhausarzt muss ärztliche Leistungen wie Szintigraphien oder Sonographien persönlich erbringen. Eine Delegation auf nachgeordnete Ärzte ist nicht zulässig. Auch der im stationären Bereich zuständige Vertreter darf den ermächtigen Arzt nicht vertreten. Insofern sind die Leistungen, die andere Ärzte erbracht haben, zurückzuerstatten. Der ermächtigte Krankenhausarzt kann lediglich delegationsfähige nichtärztliche Leistungen an hinreichend qualifiziertes und überwachtes nichtärztliches Hilfspersonal delegieren (Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2015, Az. L 24 KA 24/11 ).

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  • Versorgung
    Ausgabe 03/2017

    Klinik muss Hochvoltstrahlentherapie mit Linearbeschleuniger Niedergelassenen überlassen

    Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ verbietet es Kliniken, eine Behandlung (Hochvoltstrahlentherapie mit Linearbeschleuniger), die auch ambulant erbracht werden könnte, nachstationär durchzuführen und abzurechnen (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2016, Az. L 4 KR 2220/15 ).

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