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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 03/2012

    Neue Honorarverteilung in Rheinland-Pfalz: ­Individualbudgets ersetzen RLV und QZV

    Als bundesweit erste KV nutzt die KV Rheinland-Pfalz die durch das Versorgungsstrukturgesetz eröffnete Möglichkeit, die bisherige RLV- und QZV-­Systematik durch völlig anders gestaltete Honorarverteilungsregelungen zu ersetzen. Laut Beschluss vom 15. Februar 2012 werden RLV und QZV sowie der Kooperationszuschlag als Grundlage der Honorierung abgeschafft. Stattdessen sieht der neue, ab 1.

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  • Aktuelle Rechtsprechung
    Ausgabe 03/2012

    Zinsklausel im Darlehensvertrag zu unbestimmt: Bank soll über 230.000 Euro zurückzahlen!

    Wird in einem Darlehensvertrag ein variabler Zinssatz vereinbart, so muss die Bank die konkreten Voraussetzungen angeben, nach denen im Rahmen des variablen Zinssatzes Änderungen vorgenommen werden können. Es muss hinreichend deutlich werden, wie der konkrete Zinssatz errechnet und ggf. geändert wird. Ist dies nicht der Fall, kann der geschuldete Vertragszins auf den gesetzlichen Zinssatz oder sogar darunter vermindert werden.

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  • Einkommensteuer
    Ausgabe 03/2012

    Arbeiten im Garten sind begünstigte Handwerkerleistungen

    Die Steuerermäßigung für Hand­werkerleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auch für Erd- und Pflanzarbeiten im Garten eines selbstbewohnten Hauses zu gewähren. Dies gilt laut einem BFH-Urteil vom 13. Juli 2011 (Az: VI R 61/10) unabhängig davon, ob der Garten neu angelegt oder ein naturbelassener Garten umgestaltet wird.  

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  • Arztrecht
    Ausgabe 03/2012

    Privatpatient ohne Überweisungsschein muss indizierte MRT-Untersuchung bezahlen

    Ein Privatpatient, der einen Facharzt ohne Überweisungsschein aufsucht, stellt in das pflichtgemäße Ermessen des Arztes, welche Untersuchungen durch­geführt werden sollen. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Halle mit Urteil vom 2. Februar 2012 (Az: 93 C 2736/11). Abgerechnet werden dürfen grundsätzlich dennoch nur solche Leistungen, die nach den Regeln der ­ärzt­lichen Kunst für eine medizinisch notwendige Versorgung erforderlich sind.    

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