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  • Aktuelle Gesetzgebung
    Ausgabe 02/2019

    Folgen der Strahlenschutzverordnung (Teil II): Dosismanagement nach neuem Recht

    Zum Ablauf des letzten Jahres sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) sowie die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft getreten. StrlSchG und StrlSchV setzen die Euratom-Richtlinie 2013/59 in nationales Recht um und bilden das neue rechtliche Fundament des Strahlenschutzrechts in Deutschland. Die Röntgenverordnung (RöV) und die alte Strahlenschutzverordnung sind damit seit dem 31.12.2018 Rechtsgeschichte. In diesem zweiten Beitragsteil stehen die Folgen für das Dosismanagement im Fokus.

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  • Vertragsarztrecht
    Ausgabe 02/2019

    Berufsverbot eines Radiologen begründet Honorarrückforderung von fast 1 Mio. Euro

    Ein vertragsärztlich zugelassener Facharzt für Radiologie muss peinlichst genau abrechnen. Zu der korrekten Abrechnung gehört mehr als die zutreffende Anwendung der Abrechnungsbestimmungen des EBM. Das Bundessozialgericht (BSG) hat in zwei Beschlüssen über Honorarrückforderungen der KV gegenüber einem Facharzt für Radiologie in Höhe von insgesamt fast 1 Mio. Euro einen raschen Überblick über die Zulässigkeit der Honorarabrechnung gegeben (Beschlüsse des BSG v. 24.10.2018, Az. B 6 KA 9/18 und B 6 KA 10/18).

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  • Kassenabrechnung
    Ausgabe 02/2019

    Screening auf Bauchaortenaneurysmen: neue Abrechnungsoption seit 2019

    Seit dem 01.04.2018 können auch Radiologen auf Überweisung das Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen durchführen und mit den EBM-Nrn. 01747 (Aufklärungsgespräch) und 01748 (Screeningsonografie) abrechnen. Nun wurde ein bestehender Abrechnungsausschluss zu diesen Nrn. aufgehoben.

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  • Qualitätssicherung
    Ausgabe 02/2019

    PET/CT: Qualitätssicherungsvereinbarung angepasst

    Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die PET/CT bei zwei weiteren Indikationen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen hat, haben KBV und Krankenkassen die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung mit Wirkung zum 01.12.2018 angepasst und die vom G-BA beschlossenen Ergänzungen umgesetzt.

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  • EBM 2019
    Ausgabe 02/2019

    Osteodensitometrie – Bewertung deutlich erhöht

    Die Bewertung der Osteodensitometrie wurde zum 01.01.2019 deutlich angehoben. Dies hat der Bewertungsausschuss am 12.12.2018 beschlossen.

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  • Interview
    Ausgabe 02/2019

    „Künstliche Intelligenz kann die Radiologie unterstützen“

    Künstliche Intelligenz (KI) wird nicht gleich alle Radiologen arbeitslos machen, sie sollten sich jedoch mit dem Gedanken anfreunden, mit KI zusammenzuarbeiten. Über das Thema sprach Ursula Katthöfer ( www.textwiese.com ) mit Prof. Dr. med. Werner Weber, Leiter des Instituts für Radiologie, Neuroradiologie und Nuklearmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum. Er zählte im Oktober 2010 zu den fünf Pilotmitgliedern des Westdeutschen Teleradiologieverbunds, dem inzwischen 376 Kliniken und Praxen angehören.

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  • Finanzinvestoren in der Radiologie
    Ausgabe 02/2019

    Spekulationsobjekt MVZ – Wie ist die Lage?

    Nach Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren in Deutschland zum Ende des Jahres 2017 mehr als 2.800 Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zugelassen, in denen rund 18.000 Ärzte angestellt oder freiberuflich tätig waren. Da sich der deutsche Gesundheitsmarkt umsatzstark und wenig konjunkturanfällig zeigt, ist er für Kapitalanleger von Interesse. So betätigen sich Finanzinvestoren – gerade im Bereich der Radiologie und Nuklearmedizin – vermehrt als MVZ-Betreiber. Sich hieraus ergebende (Rechts-)Fragen beantwortet der folgende Beitrag.

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